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AktuellesDer Umweltausschuss des Landtages hat am 14.12.2011 mehrheitlich beschlossen, der Landtag solle die Landesregierung auffordern, die Regelung zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen (§ 61 a Abs. 3 bis 6 LWG NRW) auszusetzen. Umweltminister Remmel kündigte weiter an, dass im Januar 2012 ein Gesetzentwurf zur Änderung des § 61 a LWG NRW vorgelegt werden soll. In dem Gesetzentwurf soll auch der Erlass einer Rechtsverordnung vorgesehen werden. Mit dieser Rechtsverordnung soll in allen Punkten Klarheit geschaffen werden. Den Städten und Gemeinden wird zunächst empfohlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung im Januar 2012 abzuwarten. Den aktuellen Stand hat der Städte- und Gemeindebund in einem Schnellbrief zusammengefasst. Das gesamte Schreiben finden Sie hier.
Derzeit besteht in zwei Fristengebieten in Hausdülmen die Prüfpflicht aufgrund einer Satzung. Die Prüfpflicht ist derzeit nicht aufgehoben. An den Fristen wird festgehalten, zumal auch ein Wasserschutzgebiet von der Prüfung betroffen ist und diesbezüglich erhöhter Überwachungsbedarf besteht. Allerdings werden die üblichen Vollzugskontrollen zurückgestellt und es werden vorläufig auch keine Sanktionen bei Unterlassung ergriffen. Sind jedoch Undichtigkeiten festgestellt worden oder bekannt, muss je nach Schwere des Schadens auf jeden Fall sofort oder unter Fristsetzung saniert werden. Es empfiehlt sich, vor Beginn von Sanierungsarbeiten mit dem Abwasserwerk Kontakt aufzunehmen. Ansprechpartner ist Herr Kroisl unter der Nummer: 02594/12-761. Aufgeschoben wird die Verabschiedung einer dritten Dülmener Fristensatzung. Unter anderem für den Ortsteil Hiddingsel und für Teile der Dülmener Innenstadt wird wahrscheinlich erst im März 2012 entschieden, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen die Grundstückseigentümer dort prüfen müssen.
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