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AktuellesDas Wahlrecht für deutsche Wähler ist an das Wahlrecht zum deutschen Bundestag gekoppelt; wahlberechtigt sind also alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das Bundestagswahlrecht besitzen. Auch die Staatsangehörigen eines anderen Staates der EU sind wahlberechtigt, soweit sie älter als 18 Jahre sind und seit mehr als drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ebenso wie die Deutschen, die im EU-Ausland leben, müssen sie sich jedoch entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht im Staat ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes ausüben.
Endergebnis 2009 in Dülmen
Endergebnis 2004 in Dülmen
Endergebnis 1999 in Dülmen
Endergebnis 1994 in Dülmen
Wahlbüro
Stadt Dülmen, Markt 1-3
R 53, 2. OG
Öffnungszeiten:
Mo/Di/Do/Fr: 08.00-18.00 Uhr
Mi: 08.00-13.00 Uhr
Telefon: 02594 12-333
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1-3 | 48249 Dülmen