| Deutsche
Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche Zu den März-Forderungen gehörte die
Herstellung eines deutschen Parlaments. Am 31. März 1848
versammelten sich in Frankfurt am Main, dem alten Wahlort
der Könige und Kaiser des 1803 aufgelösten deutschen
Reichs, 574 ehemalige oder amtierende Mitglieder
deutscher Ständeversammlungen und einige weitere
angesehene Männer zu einem Vorparlament, um über das
weitere Vorgehen zu beraten. Man beschloß, zur
Ausarbeitung einer Verfassung für den neuen
Nationalstaat eine verfassungsgebende Versammlung
einzuberufen und legte als Staatsform die
konstitutionelle Monarchie fest. Als erster Schritt
wurden allgemeine und gleiche Wahlen für die
Nationalversammlung ausgeschrieben. Wahlrecht hatten etwa
75% der über 25jährigen männlichen Bevölkerung.
Am 18. Mai 1848 zogen 330 gewählte
Abgeordnete in die Paulskirche ein. Die Aufgabe der
Versammlung bestand darin, aus den in Einzelstaaten
zersplitterten Deutschland ein einiges Staatswesen zu
formen. Dies sollte durch eine auf allgemeinen
Grundrechten basierende Verfassung geschehen. Zunächst
mußte eine Geschäftsordnung erarbeitet und der
Arbeitsablauf mitsamt parlamentarischen Spielregeln
organisiert und erprobt werden.
Man richtete zehn vorläufige und
siebzehn ständige Ausschüsse ein, die zur Entlastung
der Plenardebatten beitragen sollten.
Auf der Abbildung sind ganz links der
Tisch des Präsidiums mit dem stehenden Präsidenten
Heinrich von Gagern zu sehen. Davor befanden sich die
Stenographen hinter dem Rednerpult. Im Kirchenrund saßen
die über 500 Abgeordneten. Die Galerie konnte bis zu
2.000 Zuschauer aufnehmen und war fast immer voll
besetzt.
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