Springen Sie direkt zur Hauptnavigation
Springen Sie direkt zum Hauptinhalt
Springen Sie direkt zu den Seitenrandinformationen
Förderprogramme der Stadt gibt es einige: für Solaranlagen, die Jugendarbeit, die Kultur oder den Sport. Ab sofort kommt ein neues hinzu: die Förderung von Stoffwindeln. Richtig gelesen. Was zunächst überraschend und ungewöhnlich klingt, hat einen ernsthaften Hintergrund. Ziel ist es, weniger Abfall zu produzieren und einen nachhaltigen Konsum zu unterstützen. Denn: Einwegwindeln landen im normalen Hausabfall und anschließend in der Verbrennungsanlage. Umwelt- und Ressourcenschonender sind Stoff- und Mehrwegwindeln, da sie gewaschen und später auch weitergeben werden können. Ihre Anschaffung unterstützt die Stadt Dülmen deshalb mit einem Fördervolumen von 10.000 Euro pro Jahr.
„Stoffwindeln sind eine gute und sinnvolle Alternative zu der Wegwerf-Variante. Ich darf verraten: Zu Hause haben wir für unseren Kleinen auch Stoffwindeln und sind sehr zufrieden. Weniger Müll bedeutet Klima- und Umweltschutz“, sagt Bürgermeister Carsten Hövekamp.
Die Förderung kann für im Stadtgebiet Dülmen wohnende Kinder bis zu einem Alter von 36 Monaten beantragt werden. Leben mehrere Kinder im Haushalt, wird für jedes Kind ein Zuschuss gezahlt. Dieser beträgt 50 Prozent der Anschaffungskosten für Stoffwindeln, maximal 100 Euro pro Kind. Für die Auszahlung ist ein Original-Kaufbeleg erforderlich. Eine rückwirkende Förderung ist ebenfalls möglich: Der Kaufbeleg muss aber aus dem Jahr 2022 stammen.
Die Förderrichtlinie ist online unter www.duelmen.de/stoffwindeln.html abrufbar. Anträge können auch direkt online eingereicht werden. Schnell sein lohnt sich, denn die ersten 20 Antragsstellenden erhalten einen Dülmen-Gutschein. Dieser kann z.B. im neuen Unverpackt-Laden „Sisu“ für einen Stoffwindel-Workshop aber auch in allen anderen teilnehmenden Geschäften eingelöst werden. Zudem hat das Klimateam der Stadt Dülmen die neue Mailadresse stoffwindeln@duelmen.de für Rückfragen eingerichtet.
Nach der Corona-Schutzverordnung NRW vom 3. April entfällt ab sofort die 3G-Regelung in städtischen Gebäuden für Besucherinnen und Besucher. Die Maskenpflicht innerhalb der städtischen Verwaltungsdienststellen gilt aber weiterhin!
Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden.
Die Stadt Dülmen sucht für die Landtagswahl am 15. Mai noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Jetzt melden!
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1 | 48249 Dülmen