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Das Land NRW hat angekündigt, den Lockdown ab sofort auszuweiten. Informationen dazu finden sich auf der Internetseite des Landes NRW . Grundsätzlich gelten zur allgemeinen Kontaktreduzierung ab Montag folgende Regelungen auch in Dülmen:
Schulen:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll. In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
Für weitere Informationen achten Eltern bitte dringend auf die Benachrichtigungen der betreffenden Schule!
Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Die Schulleitung entscheidet hier in eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist.
Darüber hinaus werden die Ferientage ausgeweitet, so dass an den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) kein Unterricht stattfindet.
Kitas und Kindertagespflege
Die Kindertagesstätten bleiben grundsätzlich geöffnet. Auch Tagespflegepersonen können weiterhin Betreuung anbieten. Die ohnehin von den Einrichtungen individuell geplanten Schließzeiten im Zeitraum zwischen dem 14. Dezember und 10. Januar werden beibehalten.
Wunsch der Landesregierung ist es dennoch, den Betrieb auf ein Minimum zu reduzieren. Sie appelliert daher an alle Eltern, das Angebot von Kitas und Kindertagespflege „nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist.“ In einem Schreiben des Landesfamilienministeriums heißt es wörtlich: „Die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren sind für viele Familien ohnehin arbeitsfreie Tage. Wir bitten alle Eltern: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!“
Die Leitungen der Dülmener Kitas und Tagespflegepersonen informieren die Eltern über die neuen Regelungen. Alle weiteren Absprachen erfolgen dann im Einzelfall.
Das Bürgerbüro in der Innenstadt sowie die weiteren Dienststellen der Stadtverwaltung sind wieder geöffnet. Die Gebäude dürfen jedoch nur betreten werden, wenn vorab telefonisch ein Termin vereinbart wurde. Zudem ist das Tragen einer Schutzmaske beim Betreten Pflicht. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden.
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1 | 48249 Dülmen