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Am Montag, 8. März, tritt die neue Corona-Schutzverordnung für NRW in Kraft. Sie beinhaltet einige vorsichtige Lockerungen, u.a. bei Kontaktbeschränkungen und im Einzelhandel.
Die aktuelle Fassung der Corona-Schutzverordnung finden Sie hier.
Das Land NRW nennt die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind neben den bisher schon zulässigen Konstellationen nunmehr auch mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.
Maskenpflicht
Die Öffnung weiterer Lebensbereiche führt zu einer entsprechenden Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, unter anderem auf geschlossene Räumlichkeiten in Museen und Kunstaustellungen, auf Präsenz-Bildungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen oder bei der Erbringung von körpernahen Handwerks- und Dienstleistungen. Als Grundregel gilt: In geschlossenen Rahmen mit Publikumsverkehr sind höherwertige Masken zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken.
Handel
Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ab dem 8. März unter den gleichen Bedingungen öffnen, wie die bereits derzeit geöffneten Geschäfte: Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Kundin bzw. einen Kunden pro zehn Quadratmeter (für Verkaufsflächen oberhalb 800 qm pro zwanzig Quadratmeter) der Verkaufsfläche nicht übersteigen.
Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen nun Termin-shopping („Click & Meet“) anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig.
Kultur und Freizeitstätten
Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Gleiches gilt für den Betrieb von Zoologischen Gärten und Tierparks. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter.
Sport
Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist Sport wie bisher alleine zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstandes zulässig und zusätzlich nun mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.
Dienstleistungen
Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich.
Für die städtischen Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen gilt:
Die Stadtbücherei Dülmen wird ab Donnerstag, 11. März wieder für Kundinnen und Kunden öffnen. Die Zeit bis dahin wird benötigt, um u.a. räumliche Vorbereitungen für das erforderliche Hygienekonzept zu treffen. Nähere Informationen folgen in Kürze.
Die Städtische Musikschule Dülmen und Haltern am See wird in der kommenden Woche zunächst weiterhin den Distanzunterricht beibehalten und prüfen, welche Öffnungsschritte noch vor den Osterferien umgesetzt werden können. Grundsätzlich ließe die neue Corona-Schutzverordnung wieder einen Präsenzunterricht für Gruppen von höchstens fünf Schülerinnen und Schülern zu. „Wir werden natürlich alles tun, um wieder einen Präsenzunterricht zu ermöglichen, doch wir möchten dabei sehr behutsam vorgehen und alle Schritte gut vorbereiten“, betont Musikschulleiterin Verena Voß.
Die VHS wird zunächst weiterhin nur Online-Kurse anbieten.
Das Bürgerbüro in der Innenstadt sowie die weiteren Dienststellen der Stadtverwaltung sind wieder geöffnet. Die Gebäude dürfen jedoch nur betreten werden, wenn vorab telefonisch ein Termin vereinbart wurde. Zudem ist das Tragen einer Schutzmaske beim Betreten Pflicht. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden.
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1 | 48249 Dülmen