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Lange wurde im Landtag über den Sinn und Zweck der Dichtheitsprüfung diskutiert. Dann wurde zunächst im März 2013 das Landeswassergesetz geändert und der umstrittene Paragraf § 61 a zur Dichtheitsprüfung, oft genannt auch als Kanal-TÜV, abgeschafft. Statt dessen wurde eine Zustands- und Funktionsprüfung eingeführt. Die Grundstückseigentümer sind nunmehr verpflichtet, in Eigenverantwortung die privaten Abwasserleitungen zu überwachen. Wie konkret und fristengerecht dies zu geschehen hat, ist durch eine Vollzugs-Rechtsverordnung geregelt worden, die am 09.11.2013 in Kraft getreten ist und Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) heißt.
Landesweit geltende Prüffristen gibt es noch in Wasserschutzgebieten, für Gewerbe- und Industriebetriebe und Grundstückseigentümer, die Abwasserleitungen neu bauen oder wesentlich ändern. Für alle anderen Abwasserleitungen werden landesweit keine Fristen zur Erstprüfung mehr vorgegeben. Häuslichen Abwässern dienende Leitungen sind nach 30 Jahren einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen. Die absolut meisten Dülmener Hausbesitzer sind somit von den ehemaligen starren Prüffristen und Zwängen befreit.
Auch wenn nunmehr Erst- und Wiederholungsprüfung in Eigenverantwortung wahrzunehmen sind, sollte man dennoch die Eigenkontrolle ernst nehmen. Wird nämlich mangelhaft gewartet und es kommt zu Gewässerverunreinigungen, haftet der Grundstückseigentümer. Außerdem kann in Folge von Wartungsversäumnissen auch ein Versicherungsschutz erlöschen.
Zu den rechtlichen und technischen Hintergründen der Zustands- und Funktionsprüfung gibt es im Internet verschiedene Veröffentlichungen. Nachstehend wird auf einige Adressen hingewiesen:
Das Abwasserwerk nimmt an einem aus mehr als 50 nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden bestehenden „Kommunalen Netzwerk für die Grundstücksentwässerung“ teil. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit entstand die nachstehende Bürger-Informationsseite, die ebenfalls über die Zustands- und Funktionsprüfung unterrichtet und berät.
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!
Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden.
Abwasserwerk der Stadt
Dülmen
Heinrich-Leggewie-Straße 13
48249 Dülmen
Telefon: 02594-12770 o. 12722
Telefax: 02594-12757
abwasserwerk@duelmen.de
Öffnungszeiten
Montags - Freitags:
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Montags:
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstags:
14:00 - 18:00 Uhr
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1 | 48249 Dülmen