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In den verkehrsberuhigten Tempo-30-Zonen fährt der Radfahrer sicherer, weil die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist. Sämtliche zusammenhängende Wohngebiete in Dülmen – sofern sie nicht an Hauptverkehrsstraßen liegen – sind als Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Eigene Radwege sind hier in der Regel nicht erforderlich.
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Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!
Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden.
Sehen Sie Dülmen im Imagefilm der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). Film anschauen
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1 | 48249 Dülmen