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In den verkehrsberuhigten Tempo-30-Zonen fährt der Radfahrer sicherer, weil die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist. Sämtliche zusammenhängende Wohngebiete in Dülmen – sofern sie nicht an Hauptverkehrsstraßen liegen – sind als Tempo-30-Zonen ausgewiesen. Eigene Radwege sind hier in der Regel nicht erforderlich.
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Nach der Corona-Schutzverordnung NRW vom 3. April entfällt ab sofort die 3G-Regelung in städtischen Gebäuden für Besucherinnen und Besucher. Die Maskenpflicht innerhalb der städtischen Verwaltungsdienststellen gilt aber weiterhin!
Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden.
Die Stadt Dülmen sucht für die Landtagswahl am 15. Mai noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Jetzt melden!
Sehen Sie Dülmen im Imagefilm der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). Film anschauen
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1 | 48249 Dülmen