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Eine Maßnahme der Verkehrsberuhigung von innerstädtischen Wohnstraßen ist die Einrichtung von Einbahnstraßen oder Sackgassen. Durch den einfachen Zusatz "Radfahrer frei" werden, wie bspw. an der Friedrich-Ruin-Straße oder am Westring, die Radfahrer von der jeweiligen Regelung ausgenommen. Dadurch entstehen für Radfahrer kurze Wege durch die Innenstadt und die Stadtquartiere.
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Auch die Dülmener Fußgängerzone ist für "Radfahrer frei" und zwar in den Zeiten von 18:30 bis 8.30 Uhr. Die Freigabe ist zeitlich begrenzt, damit Fußgänger in den Hauptgeschäftszeiten nicht gestört werden.
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!
Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden.
Sehen Sie Dülmen im Imagefilm der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). Film anschauen
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1 | 48249 Dülmen