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Die Schutzstreifen für Radfahrer sind durch eine unterbrochene weiße Linie auf der Fahrbahn markiert. Auch hier ist das Parken von Kraftfahrzeugen verboten. Im Unterschied zu den Radfahrstreifen können die Schutzstreifen jedoch in Ausnahmefällen bspw. im Begegnungsfall (Lkw, überbreite Kfz), überfahren werden. Der Radverkehr darf dabei nicht behindert werden.
Diese Lösung findet sich in Dülmen in der Innenstadt und wird in der Regel dann gewählt, wenn die Breite der Fahrbahn für einen Radweg oder Radfahrstreifen nicht ausreicht.
Nach der Corona-Schutzverordnung NRW vom 3. April entfällt ab sofort die 3G-Regelung in städtischen Gebäuden für Besucherinnen und Besucher. Die Maskenpflicht innerhalb der städtischen Verwaltungsdienststellen gilt aber weiterhin!
Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden.
Die Stadt Dülmen sucht für die Landtagswahl am 15. Mai noch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Jetzt melden!
Sehen Sie Dülmen im Imagefilm der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). Film anschauen
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1 | 48249 Dülmen