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Die Schutzstreifen für Radfahrer sind durch eine unterbrochene weiße Linie auf der Fahrbahn markiert. Auch hier ist das Parken von Kraftfahrzeugen verboten. Im Unterschied zu den Radfahrstreifen können die Schutzstreifen jedoch in Ausnahmefällen bspw. im Begegnungsfall (Lkw, überbreite Kfz), überfahren werden. Der Radverkehr darf dabei nicht behindert werden.
Diese Lösung findet sich in Dülmen in der Innenstadt und wird in der Regel dann gewählt, wenn die Breite der Fahrbahn für einen Radweg oder Radfahrstreifen nicht ausreicht.
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!
Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden.
Sehen Sie Dülmen im Imagefilm der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). Film anschauen
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1 | 48249 Dülmen