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Die Stadt Dülmen hat einen Teil ihrer vielfältigen Aufgaben selbstständigen Unternehmen sowie eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und Eigengesellschaften übertragen, an denen sie als Gesellschafterin in unterschiedlicher Höhe beteiligt ist.
Mit den Beteiligungsberichten kommt die Stadt Dülmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 52 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) in Verbindung mit § 117 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nach, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und dem Rat und interessierten Einwohnern zur Kenntnis zu bringen.
Im Sinne einer Transparenz der städtischen Beteiligungen bietet der Bericht –
entsprechend der Regelungen des § 52 GemHVO NRW - eine Übersicht über
alle Beteiligungen mit den entsprechenden Beteiligungshöhen in Prozent und informiert über die
Sie können den Bericht hier im PDF-Format abrufen:
Stadtverwaltung Dülmen
Rathaus Dülmen
Markt 1
48249 Dülmen
Telefon: 02594 12-0
Telefax: 02594 12-199
stadt@duelmen.de
Allgemeine Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
8:30 - 12:00 Uhr
Montag:
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 - 18:00 Uhr
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1 | 48249 Dülmen