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Die Durchführung von Bauleitplanverfahren ist nach den dafür maßgeblichen rechtlichen Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinde. Bestimmte Aufgaben der Bauleitplanung können jedoch auf der Grundlage städtebaulicher Verträge von privaten Investoren übernommen werden.
Daneben sieht das BauGB eine private Beteiligung an der Bauleitplanung in der Form eines Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor.
Um eine sachliche und transparente Grundlage für die Entscheidung über entsprechende Anträge von Investoren und Vorhabenträgern zu erhalten und diese über die damit verbundenen Anforderungen zu informieren, hat die Stadtverordnetenversammlung den Leitfaden zur Zusammenarbeit mit privaten Investoren im Bereich der städtebaulichen Planung beschlossen.
Der Leitfaden erläutert die rechtlichen Grundlagen, die Begriffe und Zuständigkeiten, beschreibt die inhaltlichen Anforderungen an die planerische Zusammenarbeit sowie den Zweck und den Inhalt der verschiedenen städtebaulichen Verträge. Dazu werden die jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen der Investoren wie auch der Stadt inhaltlich umrissen und der Ablauf eines Planverfahrens in Zusammenarbeit mit privaten Investoren dargestellt.
Weiterführende Informationen:
Baugesetzbuch (BauGB)
Leitfaden zur Zusammenarbeit mit privaten Investoren im Bereich der städtebaulichen Planung
Ansprechpartner:
Holger Hofmann
Verbindliche Bauleitplanung (Abteilungsleiter)
Tel.: 02594-12-611
E-Mail: h.hofmann@duelmen.de
Das Bürgerbüro in der Innenstadt sowie die weiteren Dienststellen der Stadtverwaltung sind wieder geöffnet. Die Gebäude dürfen jedoch nur betreten werden, wenn vorab telefonisch ein Termin vereinbart wurde. Zudem ist das Tragen einer Schutzmaske beim Betreten Pflicht. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden.
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