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In den Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) eine Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben und dabei als in der Regel zweistufiges Verfahren angelegt.
Dabei ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben (§ 3 Abs. 1 BauGB). Da die Regelungen des BauGB jedoch keine detaillierten Aussagen zu Form, Organisation und Durchführung des sogenannten frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beinhalten, hat die Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2007 eine Richtlinie beschlossen, in der die entsprechenden Anforderungen konkretisiert und zusammengefasst werden. Dabei wird unter anderem festgelegt, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit als Bürgerversammlung durchzuführen ist, soweit das BauGB eine frühzeitige Beteiligung obligatorisch vorsieht.
Die Richtlinie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung und an der Planung von Erschließungsanlagen der Stadt Dülmen wurde öffentlich bekanntgemacht und gilt als verbindliches Ortsrecht.
Weiterführende Informationen:
Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan)
Baugesetzbuch (BauGB)
Richtlinie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung und an der Planung von Erschließungsanlagen der Stadt Dülmen
Ansprechpartner:
Holger Hofmann
Verbindliche Bauleitplanung (Abteilungsleiter)
Tel.: 02594-12-611
E-Mail: h.hofmann@duelmen.de
Das Bürgerbüro in der Innenstadt sowie die weiteren Dienststellen der Stadtverwaltung sind wieder geöffnet. Die Gebäude dürfen jedoch nur betreten werden, wenn vorab telefonisch ein Termin vereinbart wurde. Zudem ist das Tragen einer Schutzmaske beim Betreten Pflicht. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden.
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