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§ 1
Name und Sitz des Vereins
Der Verein trägt den Namen: Verein der Freunde und Förderer der Städtischen Musikschule Haltern am See e.V.
Sitz des Vereins ist Haltern am See
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Förderverein ist im Vereinsregister (VR 10560) beim Amtsgericht Gelsenkirchen eingetragen.
§ 2
Zweckbestimmungen für den Verein
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 mit den Ergänzungen vom 22.08.1969. Diese Zweckbestimmung kann nicht geändert werden.
Der Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (AO) § 52 Absatz 2, Satz 1 Nr. 7: „Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschl. der Studentenhilfe“, da seine Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Er widmet sich der Pflege und Unterstützung der musikalischen Bildung aller Altersgruppen innerhalb der Musikschule Haltern am See.
Diesem Zweck dienen insbesondere:
a) Förderung des Instrumental- und Vokalunterrichtes von Einzelnen oder Gruppen, Förderung besonderer musikalischer Begabungen im Zusammenhang mit der Vergabe von Förderpreisen, Durchführung musikalischer Freizeiten, Ankauf von Musikinstrumenten jeglicher Art sowie Kontaktpflege zu Eltern und Musikschülern
b) Bereitstellung zusätzlicher Mittel aus Spenden für Veranstaltungen, an welchen Lehrer und Schüler der Musikschule Haltern am See teilnehmen oder unmittelbar selbst veranstalten.
Mittel und Vermögenswerte dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Gem. § 4 (Instrumentalversicherung) kann eine Ehrenamtspauschale nach steuerrechtlichen Bedingungen gewährt werden.
§ 3
Mitgliedschaft und Vereinsbeiträge
Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Ein Aufnahmeantrag liegt im Sekretariat der Musikschule Haltern am See aus.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Nichtzahlung/Rücklastschrift der Beiträge, Ausschluss oder Tod. Der Austritt erfolgt durch Kündigung bis zum Ende eines jeden Monats.
Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Ein dahingehender Beschluss bedarf der einfachen Mehrheit des Vorstandes. Der Vorstand kann auch abschließend entscheiden, wenn in der schriftlichen Einladung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder des Vorstandes ein rechtsgültiger formeller Beschluss gefasst werden kann. Der Beschluss ist mit Begründung dem Betroffenen schriftlich mitzuteilen.
Die Höhe des Beitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Die Beiträge werden im SEPA- Lastschriftverfahren eingezogen.
Beim Ausscheiden eines Mitgliedes werden dessen personenbezogenen Daten aus dem EDV-Bestand gelöscht und bestehende Einzugsermächtigungen aufgelöst.
§ 4
Instrumentenversicherung des Vereins
Jedes ausgeliehene Instrument der Musikschule oder des Fördervereins kann über den Verein gegen Verlust oder Beschädigung versichert werden. Dazu muss die Person, welche ein Instrument versichern möchte, Mitglied im Förderverein werden.
Mitglieder können auch eigene Instrumente gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen versichern lassen.
Die Beiträge sind abhängig vom Wert des Instrumentes. Der Förderverein hat mit einer Versicherung in der Bundesrepublik Deutschland einen Versicherungsvertrag abgeschlossen.
Die Versicherungsprämie wird bei Fälligkeit (s. Versicherungsantrag) im SEPA- Lastschriftverfahren eingezogen.
Schadensmeldungen von Musikinstrumenten werden gem. den Versicherungs-Bedingungen abgewickelt. Für die Abrechnungstätigkeiten mit der Instrumenten-Versicherung erhält der Schatzmeister eine durch Vorstandsbeschluss festgelegte Ehrenamtspauschale.
§ 5
Organe des Fördervereins sind:
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand
§ 5a
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Kalenderjahr zusammen. Sie ist vom Vorstand mindestens 1 Woche vorher in der örtlichen Presse - Ruhr Nachrichten "Halterner Zeitung" oder auf der Homepage der Musikschule Haltern am See bekanntzumachen.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Satzungsänderungen bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Mitgliederversammlung wählt mit einfacher Mehrheit den Vorstand und die beiden Kassenprüfer. Die Kassenprüfer legen den jährlichen Prüfbericht vor und stellen an die Mitgliederversammlung den Antrag auf Entlastung des Vorstandes. Der aktuelle Stand der Satzung wird auf der Homepage der Musikschule Haltern am See hinterlegt.
In der Einladung ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist.
Über die Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
Weitere Mitgliederversammlungen können im Geschäftsjahr einberufen werden, wenn von mindestens 10 % der Mitglieder ein schriftlicher Antrag dem Vorstand eingereicht wird. Nach Prüfung und Wertung des Antrages ist wie zuvor beschrieben, zu einer weiteren Mitgliederversammlung einzuladen.
§ 5b
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Schriftführer/in, dem/der Schatzmeister/in und bis zu 3 Beisitzern. Außerdem gehören dem Vorstand der/die Leiter/in von der Musikschule sowie von der bestehenden Lehrerkonferenz benanntes Mitglied des Kollegiums an.
Delegierte Vertreter müssen Mitglieder im Förderverein werden.
Der Vorstand stimmt über die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit ab. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden oder des Versammlungsleiters.
Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Wahl erfolgt durch Handzeichen, wenn keine geheime Wahl beantragt wird.
Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes beruft der Vorstand ein Vereinsmitglied zur kommissarischen Fortführung der Geschäfte bis zur nächsten Mitgliederversammlung in den Vorstand. Dies gilt nicht beim Ausscheiden des/der Leiters/Leiterin der gemeinsamen Musikschule und des Mitgliedes aus dem Kollegium in Haltern am See.
§ 6
Geschäftsführung und Vertretung
Der Förderverein wird alleinig und ausschließlich nach § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Person des 1. und 2. Vorsitzenden.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins.
Der Schatzmeister führt in seinem Bereich die Geschäfte eigenständig in Abstimmung mit dem Vorstand.
Zur Kontoführung wird dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in Einzelvollmacht erteilt.
Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung jährlich seine Arbeitsberichte und die Jahresrechnung vor.
§ 7
Auflösung des Vereins
Der Verein kann per Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Die Mitgliederversammlung ist, wie im § 5a beschrieben, dazu einzuladen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Haltern am See, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 8
Inkrafttreten der Satzung
Die im Jahre 2018 genehmigte Satzung tritt nach Beschluss der neuen Satzung durch die Mitgliederversammlung des Vereins und der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen außer Kraft.
§ 9
Allgemeines
Kontaktadresse des Vereins ist das Sekretariat der Musikschule der Stadt Haltern am See, Schmeddingstraße 2, 45721 Haltern am See. Gerichtsstand zur Ausführung seiner satzungsgemäßen Aufgaben ist das Amtsgericht in Marl. Gerichtsstand zum Führen des Vereinsregisters mit Genehmigung der Satzung ist das Amtsgericht in Gelsenkirchen.
Geschäftsstelle Haltern am See
Schmeddingstr. 2
45721 Haltern am See
02364/933-444
musikschule@haltern.de
Öffnungszeiten:
Mo., Die., Do., Fr.
von 9:00 - 12:00 Uhr
Mo., Die., Do.
von 13:00 - 16:30 Uhr
Mi. geschlossen
Geschäftsstelle Dülmen
Lüdinghauser Straße 87
48249 Dülmen
02594 / 12-460
musikschule@duelmen.de
Öffnungszeiten:
Mo. von 9:00 - 12:00 Uhr
Die. von 14:00 - 18:00 Uhr
Do. von 14:00 - 18:00 Uhr