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Im Zusammenhang mit dem Thema Flüchtlinge und Asylbewerber ergeben sich regelmäßig viele Fragen. Angefügt ist eine kurze Aufstellung der häufig gestellten Fragen mit den Antworten der Abteilung Integration.
Wie viele Flüchtlinge sind bisher nach Dülmen gekommen?
Seit dem Jahr 2010 sind insgesamt rd. 1.200 Flüchtlinge gem. den Regelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes nach Dülmen zugewiesen worden. Die Flüchtlingszuweisungen der Vorjahre im Einzelnen:
2021: 53 Personen
2020: 16 Personen
2019: 102 Personen
2018: 92 Personen
2017: 171 Personen
2016: 58 Personen
2015: 669 Personen
2014: 165 Personen
2013: 41 Personen
2012: 12 Personen
2011: 11 Personen
2010: 7 Personen
Woher kommen die Flüchtlinge?
Kamen die zugewiesenen Flüchtlinge im Jahr 2015 zum Teil auch noch aus aus den Westbalkanstaaten, kommen nun überwiegend Menschen aus Syrien, Iran dem Irak und Afghanistan sowie aus westafrikanischen Staaten, wie Nigeria, Guinea und Ghana nach Dülmen.
Die Herkunftsländer im Einzelnen:
2020
Syrien 9
Iran 5
Nigeria 1
Kongo 1
2019
Syrien 24
Iran 14
Serbien 8
Mazedonien 6
Afghanistan 6
Gesamt 58
Die übrigen 44 Personen teilen sich auf weitere 15 Herkunftsländer auf.
2018
Syrien 19
Afghanistan 13
Irak 9
Nigeria 8
Türkei 7
Gesamt 56
Die übrigen 36 Personen teilen sich auf weitere 19 Herkunftsländer auf.
2017
Iran 16
Armenien 13
Syrien 12
Guinea 12
Tadschikistan 11
Aserbaidschan 11
Gesamt 75
Die übrigen 96 Personen teilen sich auf weitere 19 Herkunftsländer auf.
2016
Syrien 19
Irak 12
Afghanistan 7
Ukraine 1
Libanon 1
Eritrea 1
Gesamt 41
Die übrigen 17 Personen teilen sich auf weitere 6 Herkunftsländer auf.
2015
Syrien 224
Irak 73
Afghanistan 72
Albanien 45
Kosovo 38
Serbien 24
Gesamt 476
Die übrigen 193 Personen teilen sich auf weitere 28 Herkunftsländer auf.
Wer entscheidet, wie viele Flüchtlinge nach Dülmen kommen?
Asylbegehrende werden in den ersten Wochen des Asylverfahrens in der Regel in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Jedes Bundesland hat eine festgelegte Quote an Asylbegehrenden aufzunehmen (sogenannter Königsteiner Schlüssel, Zuweisung orientiert sich an der Einwohnerzahl und dem Steueraufkommen), um die damit verbundenen Lasten angemessen zu verteilen. Die Festlegung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung erfolgt über das bundesweite Verteilungssystem EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden). Die zuständige Behörde in NRW für die Zuweisung der Flüchtlinge in die Kommunen ist die Bezirksregierung Arnsberg. Diese weist anhand den Regelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in die aufnahmepflichtigen Kommunen zu. Die aktuellen Aufnahmequoten der NRW-Kommunen werden regelmäßig hier veröffentlicht.
Wie werden Flüchtlinge in Dülmen untergebracht?
Um eine bestmögliche Integration der nach Dülmen kommenden Menschen zu erreichen, werden die nach Dülmen kommenden Flüchtlinge möglichst dezentral in Wohnungen in allen Ortsteilen untergebracht.
Aufgrund der Vielzahl der Menschen, die nach Dülmen kommen und gekommen sind, ist es leider nicht möglich, alle Flüchtlinge direkt in Wohnungen zu vermitteln. Daher gibt es im gesamten Stadtgebiet fünf große Gemeinschaftsunterkünfte, in denen die Menschen bis zur Vermittlung in Wohnungen untergebracht werden.
Im Jahr 2015 war der Zuweisungsdruck zwischenzeitlich so groß, dass städtische Sporthallen zu Wohnzwecken ausgestattet werden mussten. Diese Notunterkünfte konnte erst nach vier Monaten wieder freigezogen werden.
Die Stadt ist bemüht, ethnische und religiöse Merkmale bei der Unterbringung zu berücksichtigen.
Wie sieht die aktuelle Situation in den kommunalen Unterkünften aus?
Die Situation in den kommunalen Unterkünften ist derzeit entspannt. Keine Unterkunft ist voll ausgelastet, so dass die Räume nicht mit maximaler Personenzahl belegt werden müssen. Die zwischenzeitlich errichteten Leichtbauhallen am Gausepatt wurden vorübergehend nur im "Stand-by-Modus" betrieben. Im Sommer 2018 wurden alle Hallen vermarktet und Interessenten verkauft.
Wer betreut die Flüchtlinge und Asylsuchenden?
Bei der Stadt Dülmen ist die Abteilung Integration zuständig für die Betreuung und Versorgung der Flüchtlinge. Gesetzliche Grundlage für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Ansprechpartner bei der Stadt Dülmen und Zuständigkeiten finden Sie hier.
Neben den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Dülmen gibt es gibt es in Dülmen ein großes Netzwerk aus Kirchengemeinden, Organisationen und ehrenamtlichen Einzelpersonen die sich für Flüchtlinge unter anderem in den Bereichen Sprache & Bildung, Sport & Freizeit sowie individueller Hilfe engagieren.
Näheres zu den Hilfsangeboten und Ansprechpartner finden Sie hier.
Wie erfolgt die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge?
In ihrer Sitzung vom 10.12.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung den mehrheitlichen Beschluss gefasst, die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge mit Wirkung vom 01.04.2016 einzuführen.
Grundlage für die Einführung der Gesundheitskarte ist eine Rahmenvereinbarung des Landes NRW mit acht großen Krankenkassen, die eine Einführung dieser Karte ermöglicht hat. Seit Beschlussfassung wurden nunmehr alle Dülmen zugewiesenen Flüchtlinge mit einer eigenen Krankenkassenkarte ausgestattet und bei der zuständigen Krankenkasse angemeldet. Für eine Anmeldung war es zwingend notwendig, von allen betreffenden Personen ein Foto für die Karte zu machen.
Alle Arbeiten rund um Einführung der Karte und das anschließende Abrechnungs- und Meldewesen erledigt die dafür eingerichtete Servicestelle der Abteilung Integration der
Stadt Dülmen. Bereits nach einer dreimonatigen Einführungsphase war ein erheblicher Rückgang der Vorsprachen in Gesundheitsangelegenheiten zu verzeichnen. Es wird davon ausgegangen, dass Anfragen aus dem Bereich Gesundheit überwiegend über die Krankenkasse abgewickelt werden, ohne dass eine weitere Vorsprache in der Abteilung Integration notwendig ist. Alle berechtigten Personen haben mit großer Akzeptanz die neue Gesundheitskarte in Empfang genommen. Damit ist deutlich geworden, dass mit der Einführung der Gesundheitskarte ein großer positiver Schritt für die Willkommenskultur in Dülmen gemacht worden ist. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung des neuen Verfahrens in der Praxis sowie den finanziellen Auswirkungen der Umstellung wird in den zuständigen Ausschüssen regelmäßig berichtet.
Was sind die aktuellen Herausforderungen der Flüchtlingsarbeit?
Die größte Herausforderung in Zukunft wird natürlich weiterhin die gesellschaftliche, sprachliche und berufliche Integration der Flüchtlinge sein, an der wir intensiv arbeiten. Diese große Aufgabe kann nur mit der Unterstützung von Ehrenamtlichen gelingen, für deren Einsatz die Stadt Dülmen sehr dankbar ist.
Sie haben noch weitere Fragen zum Thema Flüchtlinge, Asylbewerberleistungen, etc.? Das Team der Abteilung Integration steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Stadt Dülmen
Fachbereich Arbeit, Soziales, Ehrenamt und Senioren
Integration
Herr Alfschnieder
Abteilungsleiter
Telefon: 02594 12-523
soziales@duelmen.de
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1 | 48249 Dülmen