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Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen Eltern einen Antrag beim Jugendamt der Stadt Dülmen stellen. Mit der Antragstellung ist eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber vorzulegen. Das Antragsformular der Stadt Dülmen steht zum Download zur Verfügung und ist über die Einrichtung an die Stadt Dülmen weiterzugeben.
Nach aktuellem Stand gilt für Eltern, die ihre Kinder in der Tagespflege untergebracht haben, das gleiche Verfahren.
Das Bürgerbüro in der Innenstadt sowie die weiteren Dienststellen der Stadtverwaltung sind wieder geöffnet. Die Gebäude dürfen jedoch nur betreten werden, wenn vorab telefonisch ein Termin vereinbart wurde. Zudem ist das Tragen einer Schutzmaske beim Betreten Pflicht. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden.
Stadt Dülmen
Fachbereich Jugend und Familie
Coesfelder Straße 36
Telefon: 02594 12-0
Telefax: 02594 12-549
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1 | 48249 Dülmen