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Das Wahlrecht für deutsche Wähler ist an das Wahlrecht zum deutschen Bundestag gekoppelt; wahlberechtigt sind also alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das Bundestagswahlrecht besitzen. Auch die Staatsangehörigen eines anderen Staates der EU sind wahlberechtigt, soweit sie älter als 18 Jahre sind und seit mehr als drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ebenso wie die Deutschen, die im EU-Ausland leben, müssen sie sich jedoch entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht im Staat ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes ausüben.
Ergebnis 2019 in Dülmen
Ergebnis 2014 in Dülmen
Ergebnis 2009 in Dülmen
Ergebnis 2004 in Dülmen
Ergebnis 1999 in Dülmen
Ergebnis 1994 in Dülmen
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!
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