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Das Wahlrecht für deutsche Wähler ist an das Wahlrecht zum deutschen Bundestag gekoppelt; wahlberechtigt sind also alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das Bundestagswahlrecht besitzen. Auch die Staatsangehörigen eines anderen Staates der EU sind wahlberechtigt, soweit sie älter als 18 Jahre sind und seit mehr als drei Monaten ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ebenso wie die Deutschen, die im EU-Ausland leben, müssen sie sich jedoch entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht im Staat ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes ausüben.
Ergebnis 2019 in Dülmen
Ergebnis 2014 in Dülmen
Ergebnis 2009 in Dülmen
Ergebnis 2004 in Dülmen
Ergebnis 1999 in Dülmen
Ergebnis 1994 in Dülmen
Das Bürgerbüro in der Innenstadt sowie die weiteren Dienststellen der Stadtverwaltung sind wieder geöffnet. Die Gebäude dürfen jedoch nur betreten werden, wenn vorab telefonisch ein Termin vereinbart wurde. Zudem ist das Tragen einer Schutzmaske beim Betreten Pflicht. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden.
Stadt Dülmen
Wahlamt
Markt 1
Telefon: 02594 12-333
Telefax: 02594 12-199
E-Mail: Wahlamt@duelmen.de
Wahlen in leichter Sprache / Broschüre der Landeszentrale für politische Bildung NRW zum Download.
Wählen Sie in der schönsten Wahlkabine: Ihrem Zuhause! Die Unterlagen kommen ab dem 10.08.2020 auf dem Postweg zu Ihnen nach Hause oder zu Ihrer Wunschadresse. Hier geht es zu OLIWA.
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1 | 48249 Dülmen