Springen Sie direkt zur Hauptnavigation
Springen Sie direkt zum Hauptinhalt
Springen Sie direkt zu den Seitenrandinformationen
Freie Fahrt für Radfahrer in der Fußgängerzone heißt es seit Anfang des Jahres 2015 in Dülmen. Nach einem einjährigen Verkehrsversuch mit positivem Ergebnis hat der Rat der Stadt Dülmen im Januar 2016 beschlossen, die Regelung dauerhaft beizubehalten.
„Das Fahrrad ist für viele Bürgerinnen und Bürger das Verkehrsmittel Nummer eins, ins-besondere, wenn es um kurze Strecken innerhalb der Stadt geht“, erklärt Anja Althoff, Fahrradbeauftragte der Stadt Dülmen. „Als fahrradfreundliche Kommune möchten wir es unseren Bürgerinnen und Bürgern deshalb auch gerne ermöglichen, ihre Einkäufe in der Innenstadt bequem mit dem Rad zu erledigen.“
Gegenseitige Rücksichtnahme von Radfahrern und Fußgängern ist natürlich die Regel Nummer 1, damit das Konzept funktionieren kann. Bei insgesamt drei Zählungen, die die Stadt Dülmen im vergangenen Jahr durchgeführt hat, wurde deshalb nicht nur auf die Anzahl, sondern auch auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer geachtet. Negativ auffällige Situationen oder Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern gab es dabei nicht. Das bestätigte auch die Kreispolizeibehörde Coesfeld.
„Positiv ist uns aufgefallen, dass das Gebot der Rücksichtnahme sehr gut funktioniert hat“, erläutert Fahrradbeauftragte Anja Althoff. „An Tagen, an denen die Innenstadt sehr gut besucht war, wurden mehr schiebende als fahrende Personen mit Fahrrad gezählt. Wenn es sehr voll ist, steigen die Radfahrerinnen und -fahrer also freiwillig ab.“
Das Faltblatt "Mit dem Rad durch die Stadt - Radfahren in der Fußgängerzone" steht hier zum download bereit.
Sehen Sie Dülmen im Imagefilm der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS). Film anschauen
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1 | 48249 Dülmen