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Die Bauleitplanung bildet einen zentralen Bestandteil der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Der Begriff der Bauleitplanung und ihre inhaltlichen Anforderungen werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) als gesetzliche Grundlage des Planungsrechts in Deutschland bestimmt. Danach sind Bauleitpläne der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Sie werden in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt. Einen wesentlichen Bestandteil dieses Verfahrens bildet die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung.
Da Grundstücke für die geplante Erschließung und Nutzung der geplanten Baugebiete nicht immer zweckmäßig gestaltet sind, bietet das BauGB die Möglichkeit einer Neuordnung von Grundstücken nach den Vorschriften zur Umlegung.
Über diese und weitere Themen der Bauleitplanung und ihrer Umsetzung erhalten Sie weitere Informationen auf den folgenden Seiten:
gesetzliche Grundlagen
Flächennutzungsplan
Bebauungsplan
Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Umlegung
Das Bürgerbüro in der Innenstadt sowie die weiteren Dienststellen der Stadtverwaltung sind wieder geöffnet. Die Gebäude dürfen jedoch nur betreten werden, wenn vorab telefonisch ein Termin vereinbart wurde. Zudem ist das Tragen einer Schutzmaske beim Betreten Pflicht. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden.
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