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Die FDP-Fraktion hat am 10.02.2017 die Herbeiführung eines Ratsbürgerentscheides zu der Frage „Soll in Dülmen eine Sekundarschule eingerichtet werden?“ beantragt. Dieser Antrag wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2017 mehrheitlich abgelehnt. Am 06.06.2017 reichten die Initiatoren das Bürgerbegehren „Soll in Dülmen keine Sekundarschule eingerichtet werden?“ bei der Verwaltung ein. Die Stadtverordnetenversammlung hat das Bürgerbegehren in ihrer Sitzung am 06.07.2017 für zulässig befunden und beschlossen, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen. Nunmehr ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid über die gestellte Frage herbeizuführen.
Die Durchführung des Bürgerentscheides richtet sich nach § 26 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der Satzung der Stadt Dülmen für die Durchführung von Bürgerentscheiden vom 21.02.2005 in der Fassung der I. Änderungssatzung vom 13.10.2009 und läuft im Wesentlichen wie bei einer Wahl ab.
Den Tag des Bürgerentscheides legt die Bürgermeisterin fest. Für den anstehenden Bürgerentscheid „Soll in Dülmen keine Sekundarschule eingerichtet werden“ wurde der Termin auf Sonntag, 01.10.2017, festgelegt. Die Abstimmungszeit dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Das Stadtgebiet wird bei Bürgerentscheiden in 9 Stimmbezirke aufgeteilt und nicht, wie bei einer Kommunalwahl, in 22 Bezirke. Bitte achten Sie deshalb besonders darauf, welches Stimmlokal auf Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung angegeben ist!
Abstimmen im Stimmlokal
Wenn Sie per Post einen Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben, bedeutet dies, dass Sie Abstimmungsverzeichnis für den Bürgerentscheid erfasst sind. Um am Tag des Bürgerentscheids in Ihrem Stimmlokal abzustimmen, legen Sie dort bitte Ihre Abstimmungsbenachrichtigung oder Ihren Personalausweis/Pass vor.
Sie haben eine Stimme. Ihre Stimme geben Sie an der Abstimmungsurne oder per Brief geheim ab. Sie können Ihre Stimme nur persönlich abgeben. Sollten Sie des Lesens unkundig oder durch körperliches Gebrechen behindert sein, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten und in die Abstimmungsurne zu werfen, können Sie sich der Hilfe einer anderen Person (Hilfsperson) bedienen. Hilfsperson kann auch ein von Ihnen bestimmtes Mitglied des Abstimmungsvorstandes sein. Blinde oder Sehbehinderte können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels auch einer Stimmzettelschablone bedienen.
Beantragung eines Stimmscheins
Wenn Sie nicht in Ihrem Stimmlokal abstimmen möchten, sondern z.B. die Möglichkeit der Briefabstimmung nutzen möchten, beantragen Sie bitte einen Stimmschein. Dies können Sie z.B. ganz bequem online tun: Hier. Alternativ füllen Sie bitte den Antrag auf Erteilung eines Stimmscheins auf der Rückseite der beiliegenden Abstimmungsbenachrichtigung aus und unterschreiben ihn. Schicken Sie den Antrag per Post ausreichend frankiert an die Stadt Dülmen. In beiden Fällen erhalten Sie per Post den erforderlichen Stimmschein und den Stimmzettel für den Bürgerentscheid.
Stimmschein jetzt online beantragen.
Abstimmen per Brief
Die ausgefüllten Stimmunterlagen können Sie dann entweder rechtzeitig (!) per Post an die Stadt Dülmen schicken, im Abstimmungsbüro im Rathaus in die Urne werfen oder am Tag des Bürgerentscheids (01.10.2017) bis 16:00 Uhr im Rathaus abgeben.
Abstimmen im Abstimmungsbüro im Rathaus
Sie haben außerdem die Möglichkeit, direkt im Abstimmungsbüro im Rathaus abzustimmen. Legen Sie dort bitte den ausgefüllten Antrag auf Erteilung eines Stimmscheins vor. Sie können dann entweder direkt abstimmen oder Ihre Unterlagen für die Abstimmung per Brief (s.o.) mit nach Hause nehmen. Möchten Sie für jemand anderen die Briefstimmunterlagen abholen, legen Sie bitte die entsprechende Vollmacht (siehe Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung) vor.
Das Abstimmungsbüro im Untergeschoss des Rathauses (ehem. Räume von Dülmen Marketing), Eingang Marktstraße 30, ist vom 4. bis 29. September 2017 jeweils montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Abstimmen in einem „fremden“ Stimmlokal
Wenn Sie am Tag des Bürgerentscheids in einem anderen als Ihrem Stimmlokal abstimmen möchten, beantragen Sie bitte einen Stimmschein (s.o.) und legen Sie diesen bei der Stimmabgabe in einem der Stimmlokale vor.
Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt. Sie enthalten die zu entscheidende Frage: „Soll in Dülmen keine Sekundarschule eingerichtet werden?“ und die Abstimmungsmöglichkeit „JA“ und „NEIN“. Zusätze sind unzulässig.
Aufgrund der vorgegebenen Fragestellung beachten Sie bitte folgenden Hinweis zum Abstimmungsverhalten:
Wenn Sie KEINE Sekundarschule in Dülmen möchten, müssen Sie auf dem Abstimmungszettel „JA“ ankreuzen.
Wenn Sie möchten, dass in Dülmen eine Sekundarschule eingerichtet wird, müssen Sie auf dem Abstimmungszettel „NEIN“ ankreuzen.
Alle Informationen zum Bürgerentscheid gibt es hier auch als Download.
Stadt Dülmen
Wahlamt
Markt 1
Telefon: 02594 12-333
Telefax: 02594 12-199
E-Mail: Wahlamt@duelmen.de
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1 | 48249 Dülmen