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Die Stadt Dülmen ist bemüht, das Onlineangebot mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates bilden das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseiten:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetseiten sind mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nur in Teilen vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Stadt Dülmen arbeitet aktuell daran, die Zugänglichkeit der Seiten und Serviceangebote) zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seiten eingegriffen werden muss.
Ein zentrales Problem ist darüber hinaus, dass die PDF-Dokumente häufig nicht ausreichend barrierefrei sind. Da es sich um hunderte Dateien handelt, wird die Behebung dieser Problematik leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen zudem nicht immer barrierefrei vor. Unsere Website hat keine eigene Sprachausgabe. Sie ist so programmiert, dass eine Ausgabe weitgehend mit Standardprogrammen möglich ist. Videos haben bislang keine Untertitel.
Wir bemühen uns um die Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Bewertungsmethoden
Die Stadt Dülmen hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet und getestet:
• Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern bewertet.
• Bewertung aufgrund automatisch durchgeführter Tests
Feedback und Kontaktangaben
Für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit nutzen Sie unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an die Pressestelle der Stadt Dülmen.
Ihre Ansprechpartnerin:
André Siemes
pressestelle@duelmen.de
Telefon: 02594/12-821
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.
Für das Betreten der städtischen Verwaltungsgebäude gilt keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber dennoch dringend empfohlen!
Für Anliegen, die nicht telefonisch, online, per E-Mail oder Brief geregelt werden können, ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal zu finden.
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1 | 48249 Dülmen