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Ziel der Stadt Dülmen ist es, die Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien im Stadtgebiet anzuheben. Als Sofortmaßnahme ist deshalb ein kommunales Förderprogramm für Photovoltaikanlagen und Speicher mit einer gesamten Fördersumme von 150.000 € in Dülmen aufgelegt worden.
Für im Stadtgebiet Dülmen liegende Wohngebäude kann eine Förderung für
• die Installation einer neuen Photovoltaikanlage auf dem Wohngebäude
• die Installation einer neuen Photovoltaikanlage mit Speicher auf dem Wohngebäude
• oder die Installation eines neuen (Batterie-)Speichers zu einer bestehenden Photovoltaikanlage auf dem Wohngebäude
• oder die Installation einer neuen Balkon-PV-Anlage
beantragt werden.
Dabei wird eine in der Stadt Dülmen neu installierte Dach-Photovoltaikanlage mit je 100 € pro kWp installierter Leistung, maximal jedoch mit 500 € pro Grundstück gefördert.
Eine neu installierte Balkon-PV-Anlage wird pauschal mit 100 € pro Haushalt gefördert.
Ein (Batterie-)Speicher wird mit ebenfalls 100 € pro kWh, höchstens jedoch mit 500 € pro Grundstück gefördert.
Die Förderrichtlinie tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Zudem sieht das Förderprogramm sieht vor, dass eine rückwirkende Förderung von PV-Anlagen und Speichern für alle privaten Anlagen gilt, die zwischen dem 01.08.2021 und dem 31.12.2021 in Betrieb genommen worden sind.
Aktuell sind alle Fördermittel ausgeschöpft, daher bitten wir von weiteren Anträgen abzusehen.
Verwendungsnachweis
Nach Installation der geförderten Anlage sind der Stadt folgende weitere Unterlagen vorzulegen:
• Alle Kostennachweise durch Abschlussrechnungen
• Kundendaten- und Inbetriebsetzungsblatt PV (Formblatt, das an den Netzbetreiber geschickt wird, mit lnbetriebnahmeprotokoll der Anlage)
• Auszug aus dem Marktstammdatenregister
• Ein Foto der installierten Anlage
Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 31.12.2022 nach der Bewilligung einzureichen. Wurde bis zum Ablauf der Frist der Verwendungsnachweis nicht erbracht, besteht kein Anspruch auf die Förderung.
Wenn die Inbetriebnahme der PV-Anlage / des Speichers zwischen dem 01.08.2021 und dem 31.12.2021 erfolgt ist, müssen dem Antrag sofort die weiteren Unterlagen des Verwendungsnachweises beigefügt werden.
Bitte schicken Sie die gesamten Unterlagen für den Verwendungsnachweis an die folgende E-Mailadresse: pv-foerderung@duelmen.de
Rückfragen
Sie haben Fragen zum Antrag? Dann melden Sie sich einfach bei der Klimaschutzmanagerin der Stadt Dülmen Carolin Dietrich unter E-Mail: pv-foerderung@duelmen.de oder Tel. 02594/12-871.
Stadt Dülmen
Stabsstelle „Koordinierung Umwelt- und Klimaschutz“
Reinhild Kluthe
Telefon: 02594 12-870
r.kluthe@duelmen.de
Klimaschutzmanagerin
Carolin Dietrich
Telefon: 02594 12-871
Ein Angebot der Stadt Dülmen | Markt 1 | 48249 Dülmen