Sportplakettenverleihung

Die Stadt Dülmen würdigt in besonderem Maße herausragende Leistungen aktiver Sportlerinnen und Sportler sowie besonderes ehrenamtliches Engagement auf dem Gebiet des Sports, und zwar durch Verleihung der Sportplakette bzw. der Jugendsportplakette.

 

 

Weiterführende Informationen

  • Jugendsportplakette

    Jugendsportplakette

    Die Jugensportplakette wird verliehen "Für hervorragende Leistungen im Sport".

    Die Jugensportplakette erhalten aktive Sportlerinnen und Sportler, die sich durch eine einmalige hervorragende Leistung ausgezeichnet haben, sofern Sie zum Zeitpunkt der Leistung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Als hervorragende Leistung werden die Leistungen angesehen, die unter Berücksichtigung von Alter und Sportart in ihrem sportlichen Wert höher zu beurteilen sind, als die Erringung eines Westfalenmeister-Titels.

  • Sportplakette

    Sportplakette

    Die Sportplakette wird verliehen "Für hervorragende Leistungen im Sport".

    Die Sportplakette erhalten aktive Sportlerinnen und Sportler, die sich durch eine einmalige hervorragende Leistung ausgezeichnet haben, sofern sie zum Zeitpunkt der Leistung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Als hervorragende Leistung werden die Leistungen angesehen, die unter Berücksichtigung von Alter und Sportart in ihrem sportlichen Wert höher zu beurteilen sind, als die Erringung eines Westfalenmeister-Titels.

  • Sportplakette "Für hervorragende Verdienste um das Dülmener Sportleben"

    Sportplakette "Für hervorragende Verdienste um das Dülmener Sportleben"

    Personen, die sich durch eine mindestens 25 jährige Tätigkeit an verantwortungsvoller Stelle in Sportorganisationen und durch besondere Leistungen um den Sport verdient gemacht haben, werden mit der Sportplakette "Für hervorragende Verdienste um das Dülmener Sportleben" ausgezeichnet.

  • Verfahren

    Verfahren

    Mit der Jugendsportplakette bzw. mit der Sportplakette wird nur ausgezeichnet, wer die Vorraussetzungen der entsprechenden Sportplakette erfüllt und

    a) in Dülmen sienen ständigen Wohnsitz hat,

    b) zwar in einem anderen Ort wohnt, aber siene anzuerkennenden Verdienste innerhalb der Stadt Dülmen erworben hat,

    c) nach seinem allgemeinenn Verhalten einer öffentliochen Ehrung durch die Stadt würdig ist.

     

    Verfahren

    Vorschlagberechtigt ist der Sportausschuss. Die Sportvereine der Stadt Dülmen können dem Sportausschuss Anregungen über einzelne Verleihungen geben.

    Über die beantragte Verleihung beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen.

    Die Jugensportplakette bzw. die Sportplakette wird mit einer vom Bürgermeister unterschriebenen Verleihungsurkunde überreicht.

    Ein Rechtsanspruch auf Verleihung der Jugendportplakette bzw. der Sportplakette besteht nicht.