Allgemeines/Service

  • Einschulung in die Grundschule

    Einschulung in die Grundschule

    Wann wird mein Kind schulpflichtig? 
    Geburtszeitraum                          Schuljahr
    01.10.2016 bis 30.09.2017            2023/2024
    01.10.2017 bis 30.09.2018            2024/2025
    01.10.2018 bis 30.09.2019            2025/2026
    01.10.2019 bis 30.09.2020            2026/2027
    01.10.2020 bis 30.09.2021            2027/2028
    01.10.2021 bis 30.09.2022            2028/2029
    01.10.2022 bis 30.09.2023            2029/2030
    01.10.2023 bis 30.09.2024            2030/2031
    01.10.2024 bis 30.09.2025            2031/2032

    Anmeldeverfahren
    Die Stadt Dülmen informiert die Erziehungsberechtigten etwa im September des Vorjahres, in dem das Kind schulpflichtig wird, über das Anmeldeverfahren, die Anmeldezeiten und die Kontaktdaten der Schulen.
    Die Anmeldung erfolgt dann in der jeweiligen Grundschule.

    Nähere Informationen zur Dülmener Schulstruktur und die Links zu den einzelnen Schulen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Dülmen.

    Unterlagen
    öffentliche Bekanntmachung Einschulungstermine
    Anmeldebogen Grundschule
    Einverständniserklärung sorgeberechtigter Eltern
    Infoblatt Schülerbeförderung
    Infoblatt Schulkindbetreuung

     

    Weitere Informationen zur Einschulung finden Sie auf der Internetseite des Schulministeriums unter https://www.schulministerium.nrw/anmeldung-zur-grundschule

  • Anmeldung zur weiterführenden Schule

    Anmeldung zur weiterführenden Schule

    Die Grundschulen verteilen mit den Halbjahreszeugnisse in Klasse 4 Informationen zur Anmeldung in den weiterführenden Schulen. Unterlagen, die zur Anmeldung benötigt werden, sind auf der Homepage der jeweiligen Schule zu finden.

    Unterlagen
    Termine zum Anmeldeverfahren Schuljahr 2024/2025

    Schulbroschüre

    Weitere Informationen zur Anmeldung in einer weiterführenden Schule gibt es auf der Internetseite des Schulministeriums: https://www.schulministerium.nrw/grundschulempfehlung-und-uebergang-die-weiterfuehrenden-schulen

  • Schulbücher / Lernmittelfreiheit

    Schulbücher / Lernmittelfreiheit

    Nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit, das heißt bestimmte Schulbücher werden den Schülerinnen und Schülern leihweise kostenfrei zur Verfügung gestellt. 
    Allerdings haben Erziehungsberechtigte einen bestimmten Eigenanteil beizutragen, der vom Land NRW festgelegt ist. Zurzeit beträgt der Eigenanteil 1/3 der durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel:

    • Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassen 1 bis 4) - bis zu 16,00 EUR
    • Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Förderschule - Klassen 5 bis 10) - bis zu 34,00 EUR
    • Sekundarstufe II (Gymnasiale Oberstufe) - bis zu 31,00 EUR

    Die Schulen teilen den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres mit, welche Lernmittel auf eigene Kosten im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind.
    Familien mit geringem Einkommen haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

     

  • Schulferien

    Schulferien

    Die Schulferien werden in Deutschland von der "Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland" festgelegt.
    Weitere Informationen und Termine finden Sie auf der Seite der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.

    Die "beweglichen Ferientage" werden für alle städtischen Schulen in Dülmen einheitlich in Absprache mit den Schulleiterinnen und Schulleitern jeweils für ein Schuljahr festgelegt und den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres von den Schulen bekannt gegeben.
    Für das Schuljahr 2023/2024 wurden folgende "bewegliche Ferientage" festgelegt:

    • Montag, 29.01.2024 
    • Montag, 12.02.2024 (Rosenmontag)
    • Freitag, 10.05.2024 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
    • Freitag, 31.05.2024 (Tag nach Fronleichnam)

    Für das Schuljahr 2024/2025 wurden folgende "bewegliche Ferientage" festgelegt:

    • Montag, 03.03.2025 (Rosenmontag)
    • Dienstag, 04.03.2025 (Veilchendienstag)
    • Freitag, 30.05.2025 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
    • Freitag, 20.06.2025 (Tag nach Fronleichnam)

    Für das Schuljahr 2025/2026 wurden folgende "bewegliche Ferientage" festgelegt:

    • Montag, 16.02.2026 (Rosenmontag)
    • Freitag, 15.05.2026 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
    • Freitag, 05.06.2026 (Tag nach Fronleichnam)

     

  • Schülerunfallversicherung

    Schülerunfallversicherung

    Die Stadt Dülmen zahlt für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen in ihrer Trägerschaft Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Diese Versicherung tritt bei Unfällen ein, die sich auf dem Schulweg, im Schulgebäude oder bei schulischen Veranstaltungen ereignen.
    Im Schadenfall wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat.

    Weitere Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie auf der Homepage der Unfallkasse NRW.