Der Fachbereich Schule und Bildung der Stadt Dülmen weist darauf hin, dass die Grundschulen in Dülmen vor und nach den Herbstferien die Anmeldungen für das Schuljahr 2027/2028 entgegennehmen werden. Schulpflichtig sind dann alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2020 bis einschließlich 30. September 2021 geboren wurden. Die Eltern haben grundsätzlich die freie Schulwahl und Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in die nächstgele gene Schule der jeweiligen Schulart. Zu berücksichtigen ist aber, dass sich durch das 8. Schul rechtsänderungsgesetz eine Begrenzung dieses Anspruchs durch die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule im Hinblick auf die maximal zu bildenden Eingangsklassen ergibt. An folgenden Terminen sind die schulpflichtig werdenden Kinder bei den Schulleitungen der städtischen Grundschulen anzumelden.






