Sportförderung

Die Stadt Dülmen erkennt die besondere gesundheitliche, pädagogische und soziale Funktion des Sports in seinen vielfältigen Ausprägungen und gewährt den Sportvereinen, soweit sie im Stadtsportring Dülmen e. V. organisiert sind, Unterstützungen im Rahmen der Sportförderungsrichtlinien vom 06.07.2017 in der Fassung vom 08.12.2022.

Antragsvordrucke finden Sie Serviceportal der Stadt Dülmen.

Übersicht Fördermöglichkeiten

  • Fördervoraussetzungen

    Fördervoraussetzungen

    Eine Förderung ist in dem Maße möglich, soweit sonstige Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft werden und ein Eigenanteil erbracht wird.

    Eine Förderung erfolgt, sofern der Empfänger der Zuwendung im Bedarfsfalle die Sportanlage kostenlos dem Schulsport und/oder anderen Sportvereinen zur Mitbenutzung zur Verfügung stellen. 

    Sportförderungsmittel werden auf schriftlichen Antrag bewilligt. Für begonnene Maßnahmen werden Zuschüsse in der Regel nicht gewährt. 
    Genehmigungen zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind möglich, wenn die Maßnahme grundsätzlich förderungswürdig ist. Aus der Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn leitet sich kein An-spruch auf Zuschussgewährung her.

    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Die ausgezahlten Sportförderungsmittel sind zurückzuzahlen, wenn die Gelder nicht zweckentsprechend verwendet worden sind, im Antrags-, Auszahlungs- oder Abrechnungsverfahren falsche Angaben gemacht worden sind oder wenn sonstige Gründe vorliegen, die eine Rückzahlung rechtfertigen. 

    Die zu fördernde Sportstätte/Maßnahme darf nicht überwiegend gewerblichen Zwecken dienen (z.B. Fitnessstudio, Soccerhalle etc.).

    Bei Förderungen ab 50.000 Euro muss der Empfänger der Förderung im Rahmen einer möglichen öffentlichen Berichtserstattung der Fördermaßnahmen auf die städtische Förderung hinweisen. Zusätzlich ist nach Abschluss der Maßnahme ein entsprechender Hinweis auf die städtische Förderung an einem gut sichtbaren Ort anzubringen. 
     

     

  • Antragsverfahren

    Antragsverfahren

     

    Vorhaben bis 10.000 Euro

    Anträge können unterjährig eingereicht werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: 

    • kurze Beschreibung der Maßnahme und Planskizze 
    • drei vergleichbare Angebote; bei Maßnahmen bis 5.000 Euro kann das Beibringen von drei Angeboten unterbleiben, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind jedoch zu beachten.
    • Finanzierungsplan der Maßnahme
    • ggf. die notwenige Baugenehmigung / Statik

    Vollständig eingereichte Anträge werden von der Abteilung Sportförderung geprüft und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt. Sollten Anträge abgelehnt werden, ist der Stadtsportring Dülmen e.V. zu beteiligen. Nach Abwicklung einer Maßnahme (Rechnung/en und Zahlungsbeleg/e sind einzureichen) wird der Förderbetrag ausgezahlt. Es besteht die Möglichkeit, dass Abschlagszahlungen ausgezahlt werden. Der Sportausschuss erhält jährlich eine Übersicht der geförderten Maßnahmen.

     
    Vorhaben ab 10.000 Euro

    Anträge sind bis zum 31.05. für das auf das Antragsjahr folgende Haushaltsjahr einzureichen. Im Antrag sind folgende für die Beurteilung notwendigen Unterlagen beizufügen: 

    • kurze Beschreibung der Maßnahme und Planskizze 
    • eine aussagekräftige Kostenschätzung
    • Finanzierungsplan der Maßnahme
    • Ausgabeübersichten (Haushaltspläne) der letzten beiden Jahre 
    • Folgelastenberechnung 

    Eine kürzere Antragsfrist kann nur in begründeten Einzelfällen eingeräumt werden, z. B. bei nicht absehbaren Instandsetzungen. 

    Fristgerecht und vollständig eingereichte Anträge werden von der Abteilung Sportförderung vorgeprüft. 

    Die Reihenfolge der zu bewilligenden Vereinsanträge soll sich nachfolgenden Prioritätsstufen richten: 

    • Prioritätsstufe 1:     Unaufschiebbare und unabweisbare Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit von Bauten und Anla-gen, die eine erhebliche Bedeutung für den Sportverein haben. 
    • Prioritätsstufe 2:     Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und zur Energieeinsparung. 
    • Prioritätsstufe 3:     Investitionen zur sportlichen Leistungssteigerung und als Voraussetzung für steigende Mitgliedschaft. 

    Unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Stadtsportrings Dülmen e.V., des Ergebnisses der Besprechung der Steuerungsgruppe Sportentwicklungs-planung und der abschließenden Beschlussfassung im Sportaus-schuss/Stadtverordnetenversammlung (durch Bereitstellung der Haushaltsmittel) erhält der Sportverein nach Vorlage von drei Vergleichsangeboten und der ggf. notwendigen Baugenehmigung einen Bewilligungsbescheid auf der Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes. Nach Abwicklung einer Maßnahme (Rechnung/en und Zahlungsbeleg/e sind einzureichen) wird der Förderbetrag ausgezahlt. Es besteht die Möglichkeit, dass Abschlagszahlungen ausgezahlt werden. 

     

  • bauliche Maßnahmen

    bauliche Maßnahmen

     

    Die Stadt Dülmen hält die Förderung vereinseigener und übertragener Sportstätten im Sinne des Subsidiaritätsprinzips für eines der effektivsten Fördermittel der kommunalen Sportpolitik und gewährt Sportvereinen nach individueller Einzelfallprüfung für die Errichtung, den Umbau, die Erweiterung und außergewöhnlich belastende Instandsetzung vereinseigener und übertragener Sportstätten Baukostenzuschüsse, wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vom antragstellenden Sportverein erfüllt werden. Dazu gehören auch umweltorientierte Handlungskonzepte bei der Durchführung des Sportbetriebes im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung sowie die Unterstützung und Umsetzung differenzierter Lösungsstrategien, die die jeweilige Form der Sportausübung als auch die lokale Situation berücksichtigen. 

    Voraussetzungen 

    • Geförderte Maßnahmen sollen sich sowohl an den Zielen der allgemeinen Sportentwicklung als auch an den Handlungsempfehlungen aus den Grundlagen der Sportentwicklung in Dülmen der Universität Wuppertal orientieren. 
    • Der städtische Zuschuss kann von der Gewährung anderer Zuschüsse, z.B. des Bundes, des Landes, des Landessportbundes und des Fachver-bandes abhängig gemacht werden. In jedem Falle sind alle Möglichkeiten der Zuschussgewährung dieser Stellen voll auszuschöpfen.  

    Förderumfang 

    • Sockelbetrag: beträgt 30 Prozentpunkte der Fremdkosten
    • Zusatzförderung: Zusätzlich gewährt die Stadt Dülmen Sportvereinen nach individueller Einzelfallprüfung Zuschüsse, wenn von dem antragstellenden Sportverein folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 
      • Anteil Jugendliche
      • für energetische Maßnahmen 
      • für Eigenleistungen                                  
      • Maßnahmen die der Werterhaltung der Sportanlage dienen 
      • multifunktionale Nutzung der Maßnahme möglich
      • Sportverein kann nachweisen, dass Maßnahme ohne Fremdkapital finanziert wird
      • Angebote für Nichtmitglieder 
      • Kooperation zweier Sportvereine
      • sonstige Kooperationen
      • Angebote für besondere Gruppen im Sport

    Kunstrasen-Projekte: 
    Der Fördersatz für Kunstrasen-Projekte beträgt 50 Prozentpunkte der Fremdkosten. 

    Das Antragsformular finden Sie im Serviceportal der Stadt Dülmen.

     

  • Pflegegeräte

    Pflegegeräte

     

    Die Stadt Dülmen unterstützt die Beschaffung von vereinseigenen Pflegegeräten. Anträge können unterjährig formlos bei der Abteilung Sportförderung eingereicht werden. Dem Antrag sind in der Regel drei vergleichbare Angebote beizulegen. Bei Beschaffungen bis 500 Euro bzw. bei der Reparatur von Beregnungsanlagen kann das Beibringen von drei Angeboten unterbleiben, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind jedoch zu beachten. Der Fördersatz beträgt 50 % der Fremdkosten. Anträge werden von der Abteilung Sportförderung geprüft und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt und nach der Beschaffung (Rechnung und Zahlungsbeleg sind einzureichen) ausgezahlt. 

    Der Sportausschuss erhält jährlich eine Übersicht der geförderten Maßnah-men.
     

    Das Antragsformular finden Sie im Serviceportal der Stadt Dülmen.

     

  • Grundsportgeräte

    Grundsportgeräte

    Die Stadt Dülmen unterstützt die Beschaffung von vereinseigenen Grundsportgeräten. Grundsportgeräte sind Geräte, bei denen der Einzelanschaffungspreis unter 2.500 Euro liegt.

    Anträge können mit Ausnahme von Sportgeräten für die Sportarten Fußball, Volleyball, Tennis und Badminton unterjährig formlos bei der Abteilung Sportförderung eingereicht werden.

    Dem Antrag sind in der Regel drei vergleichbare Angebote beizulegen. Bei Beschaffungen bis 500 Euro kann das Beibringen von drei Angeboten unterbleiben, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind jedoch zu beachten.

    Der Fördersatz beträgt 50 % der Fremdkosten. Anträge werden von der Abteilung Sportförderung geprüft und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt und nach der Beschaffung (Rechnung und Zahlungsbeleg sind einzureichen) ausgezahlt. 


    Für Sportgeräte für die Sportarten Fußball, Volleyball, Tennis und Badminton erfolgt die Förderung pauschaliert im Wege der Übertragung an den Stadtsportring Dülmen e.V. Dieser gewährt die Zuschüsse im Namen der Stadt Dülmen an die Sportvereine nach Maßgabe der allgemeinen Förderbestimmungen gem. Ziff. 3 dieser Richtlinien auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs. 
    Der Kriterienkatalog wird zwischen der Stadt Dülmen und dem Stadtsportring Dülmen e.V. abgestimmt und dem Sportausschuss zur Kenntnis übermittelt. Der Stadtsportring Dülmen e.V. berichtet über die Auszahlung und Verwendung der Mittel einmal jährlich im Sportausschuss. Für die pauschalierte Auszahlung können in Abstimmung mit dem Stadtsportring Dülmen e.V. bedarfsgerechte weitere Sportarten aufgenommen werden.
     

    Das Antragsformular finden Sie im Serviceportal der Stadt Dülmen.

  • Großsportgeräte

    Großsportgeräte

    Die Stadt Dülmen unterstützt die Beschaffung von vereinseigenen Großsportgeräten. Großsportgeräte sind Geräte, die im direkten Zusammenhang mit der Ausübung des Sports benötigt werden und der Einzelanschaffungspreis über 2.500 Euro liegt.

    Anträge können unterjährig formlos bei der Abteilung Sportförderung eingereicht werden. Dem Antrag sind in der Regel drei vergleichbare Angebote beizulegen. Der Fördersatz beträgt 50 % der Fremdkosten. Anträge werden von der Abteilung Sportförderung geprüft und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt und nach der Beschaffung (Rechnung und Zahlungsbeleg sind einzureichen) ausgezahlt. 
    Der Sportausschuss erhält jährlich eine Übersicht der geförderten Maßnahmen.
     

    Das Antragsformular finden Sie im Serviceportal der Stadt Dülmen.

  • Leistungssport

    Leistungssport

    Die Stadt Dülmen gewährt für die Teilnahme an nationalen und internationalen Meisterschaften auf Antrag Fahrtkostenzuschüsse. Die Fahrkostenzuschüsse setzen sich aus einem Tagegeld (je Wettkampftag) in Höhe von 5,- Euro je Teilnehmer und einer Kilometerpauschale (0,30 Euro je km Dülmen – Wettkampfort – Dülmen x 50 %) zusammen. Nur in begründeten Einzelfällen (z.B. internationale Sportveranstaltung) kann eine Pauschale gewährt werden. Anträge werden von der Abteilung Sportförderung geprüft und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt und ausgezahlt.

    Das Antragsformular finden Sie im Serviceportal der Stadt Dülmen.

  • Vereinsjubiläum

    Vereinsjubiläum

     

    Die Stadt Dülmen gewährt auf Antrag aus Anlass von Vereinsjubiläen den betreffenden Sportvereinen folgende Zuschüsse:

     
    bis 200 Mitglieder
    bis 500 Mitglieder
    bis 1.000 Mitgliederüber 1.000 Mitglieder
    Jubiläum im
    25-Jahres-Rhytmus
    150 Euro
    200 Euro
    250 Euro
    300 Euro

    Der Jubiläumszuschuss ist für einen sportlichen Zweck zu verwenden. Die Abteilung Sportförderung zahlt nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises den Zuschuss aus.
     

    Das Antragsformular finden Sie im Serviceportal der Stadt Dülmen.

     

  • Veranstaltungen

    Veranstaltungen

    Die Stadt Dülmen zahlt auf Antrag für Sportveranstaltungen Zuschüsse, die in Dülmen durchgeführt werden und das Ziel haben, den Sport in seiner Gesamtheit weiter zu beleben und als positiven Image-Faktor erlebbar werden zu lassen. Dies sind schwerpunktmäßig nationale und internationale Wettbewerbe mit Meisterschaftscharakter. Der Zuschuss beträgt in der Regel 50,- Eu-ro je Veranstaltungstag. Anträge werden von der Abteilung Sportförderung geprüft und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt und ausgezahlt.

    Das Antragsformular finden Sie im Serviceportal der Stadt Dülmen.

  • Schwimmausbildung

    Schwimmausbildung

     

    Die Schwimmausbildung ist ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kindes. Um dieses zu unterstützen, erhalten Sportvereine jeweils 40,00 Euro für die Abnahme der Schwimmabzeichen Seepferdchen und Bronze. Hierdurch sollen die Sportvereine in die Lage versetzt werden, notwendige Übungsleiter auszubilden bzw. anzuwerben.

    Die Sportvereine können anhand entsprechender Namenslisten zweimal jährlich Anträge einreichen. Diese werden von der Abteilung Sportförderung geprüft und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt und ausgezahlt.

    Das Antragsformular finden Sie im Serviceportal der Stadt Dülmen.