Städtische Turn- und Sporthallen

Die Stadt Dülmen verfügt über zwölf Turn- und fünf Sporthallen. Die Turn- und Sporthallen stehen vorrangig den Schulen und Sportvereinen zur Verfügung.

Private Sportgruppen können die Hallen ebenfalls nutzen. Die aktuellen Nutzungsentgelte können Sie den Sportförderungsrichtlinien entnehmen. Bei jeder Nutzung ist die Benutzungsordnung der städtischen Turn- und Sporthallen zu beachten.

 

Aktuelle Informationen zu Sperrungen, Bauarbeiten, etc.

Sporthalle Clemens-Brentano-Gymnasium
Ab dem 25.03.2024 wird die Sporthalle des Clemens-Brentano-Gymnasiums aufgrund von Sanierungsarbeiten bis Mitte 2025 gesperrt.

Turnhalle Augustinus-Schule
Ab dem 01.04.2023 beginnen die Arbeiten für den Neubau der Turnhalle. Daher wird die Turnhalle ab 01.04.2023 gesperrt. Die Fertigstellung der neuen Turnhalle ist voraussichtlich im Frühjahr 2025.

 

Weiterführende Informationen

  • Übersicht der städt. Turn- und Sporthallen

    Übersicht der städt. Turn- und Sporthallen

    12 städtische Turnhallen im Überblick
    Turnhalle der Anna-Katharina-Emmerick-Schule - Standort Dülmen
    Turnhalle der Anna-Katharina-Emmerick-Schule - Standort Rorup
    Turnhalle der Augustinus-Schule
    Turnhalle der Paul-Gerhardt-Schule (Pestalozzistr. 6)
    Turnhalle der alten Paul-Gerhardt-Schule
    Turnhalle der Grundschule Dernekamp
    Turnhalle der St. Mauritius-Schule
    Turnhalle der Kardinal-von-Galen-Schule in Merfeld
    Turnhalle der Ludgerus-Schule
    Turnhalle der St. Georg-Schule in Hiddingsel
    Turnhalle der Kardinal-von-Galen-Schule in Dülmen-Mitte
    Gymnastikraum der Kardinal-von-Galen-Schule in Dülmen-Mitte

    5 städtische Sporthallen im Überblick
    3-fach Sporthalle der Hermann-Leeser-Schule
    3-fach Sporthalle des Clemens-Brentano-Gymnasiums
    3-fach Sporthalle des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums
    1,5-fach Sporthalle der Pestalozzi-Schule
    2-fach Mehrzweckhalle Dülmen-Buldern

     

  • Hallenbelegungspläne

    Hallenbelegungspläne

    Über die Hallenbelegungspläne bei Locaboo können direkte Buchungsanfragen zu freien Hallenzeiten am Wochenende für einmalige Nutzungen gestellt werden (ausgenommen Turnhalle alte Paul-Gerhardt-Schule). Zu beachten ist die Vorlaufzeit von 14 Tagen. 

    Alternativ können Sie Ihre Buchungsanfrage weiterhin schriftlich per E-Mail an: sportfoerderung@duelmen.de stellen.


    Hallenbelegungspläne

    Wichtiger Hinweis: Blau hinterlegte Tage sind Sperrzeiten. Sofern trotz Sperrzeit Hallenzeiten eingetragen sind, gilt in diesem Fall die Sperrzeit!!!

  • Nutzung der städt. Turnhallen für Privatpersonen am Wochenende

    Nutzung der städt. Turnhallen für Privatpersonen am Wochenende

    Am Wochenende (ausgenommen in den Ferien NRW und das erste Wochenende nach den Ferien) stehen 11 Turnhallen den Bürgern und Bürgerinnen der Stadt Dülmen auch für einmalige private sportliche Nutzungen zur Verfügung.

    Für die Nutzung entstehen Kosten i.H.v. 15,00 € pro Stunde.

    Über die Hallenbelegungspläne bei Locaboo können direkte Buchungsanfragen zu freien Hallenzeiten am Wochenende für einmalige Nutzungen gestellt werden (ausgenommen Turnhalle alte Paul-Gerhardt-Schule). Zu beachten ist die Vorlaufzeit von 14 Tagen. Stornierungen sind bis zu 24 Stunden vor der Nutzung möglich. 

    Alternativ können Sie Ihre Buchungsanfrage weiterhin schriftlich per E-Mail an: sportfoerderung(at)duelmen.de stellen.

     

     

     

     

  • Besondere Vorschriften für Veranstaltungen

    Besondere Vorschriften für Veranstaltungen

    Auszug § 7 Benutzungsordnung für die Turn- und Sporthallen der Stadt Dülmen

    1.    Der für eine Veranstaltung notwendige Aufbau der Sportanlage (Geräte, Markierun-gen, Hinweise usw.) obliegt dem Veranstalter. Veränderungen und Ergänzungen von Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Zustimmung der Stadt Dülmen. Dies gilt auch für das Anbringen von Fahnen, Plakaten, Werbeplakaten u.ä. an den Innenwänden der Turnhalle.

    2.    Der Veranstalter hat eigenverantwortlich die Entscheidung (ggf. unter Beteiligung öffentlicher Fachdienststellen) zu treffen, ob ein Ordnungsdienst erforderlich ist. Er hat für einen ausreichenden Sanitätsdienst zu sorgen und einen Sportarzt zu verpflichten, wenn dies bei der Ausübung einer bestimmten Sportart vom zuständigen Fachverband üblicherweise gefordert wird.

    3.    Verkauf von Waren und Ausschank von Getränken sind nur mit schriftlicher, vorher einzuholender Erlaubnis der Stadt Dülmen zulässig. Voraussetzung für eine solche Erlaubnis ist, dass sämtliche darüber hinaus vorgeschriebenen Genehmigungen bereits erteilt worden sind. Das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) ist zu beachten.

    4.    Folgen aus übergeordneten Regelungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen sind zu beachten (z.B. Beachtung Brandschutzbestimmungen, maximale Anzahl von Personen in der Sportstätte) 

    5.    Die Beauftragten der Stadt Dülmen haben jederzeit freien Zutritt zu den Veranstaltungen.

    6.    Die Räumlichkeiten sind sauber zu hinterlassen, so dass ein reibungsloser Betrieb möglich ist. Der Nutzer trägt die Kosten einer Sonderreinigung, sofern diese durch die Belegung erforderlich ist. Anfallender Müll ist durch den Veranstalter zu entsorgen. 
     

    Bestuhlungsplan Mehrzweckhalle Buldern

    Bestuhlungsplan Sporthalle Pestalozzi-Schule

    Flucht- und Rettungswegplan Sporthalle CBG / Pestalozzi-Schule

    Bestuhlungsplan Sporthalle Hermann-Leeser-Schule