Aufgaben des Stadtarchivs

Aufgabe des Stadtarchivs ist es, aus den nicht mehr benötigten Unterlagen der Stadtverwaltung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist eine aussagefähige Auswahl dauerhaft zu übernehmen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 
Zu diesen Unterlagen aus der Verwaltung gehören z.B.:

  • Akten
  • Urkunden
  • Karten
  • Pläne

Darüber hinaus verwahrt das Archiv verschiedene Dokumente nicht-amtlicher Herkunft wie, z.B.:

  • Nachlässe von Dülmener Heimatforschern, Lehrern und Künstlern
  • Schriftgut Dülmener Vereine und Firmen
  • Plakate und Flugblätter
  • Fotos und Postkarten
  • Zeitungen
  • Broschüren und Festschriften

Sollten Sie selbst über stadtgeschichtlich interessantes Material verfügen, würden wir uns freuen, dies in unsere Bestände aufnehmen zu können.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Egal, wofür Sie sich interessieren – für ein bestimmtes Thema der Stadtgeschichte, für die Geschichte Ihrer Familie oder für die Geschichte eines Vereins: Aufgabe des Stadtarchivs ist es, Ihnen die hierfür in Frage kommenden Unterlagen aus seinen Beständen zur Verfügung zu stellen. Zu beachten ist dabei allerdings, dass manche Unterlagen in anderen Archiven liegen: So sind zum Beispiel für die vor Einführung der Standesämter von den Kirchen geführten Kirchenbücher die Kirchenarchive zuständig, und die Grundbuch-Überlieferung des Amtsgerichts finden Sie im Landesarchiv.

 

Rechtliches

  • Informationen zu rechtlichen Grundlagen:

    Informationen zu rechtlichen Grundlagen:

    Die Aufgaben des Stadtarchivs werden in § 2 Abs. 7 des Archivgesetzes NRW umschrieben: 

    „Archivierung umfasst die Aufgaben Unterlagen zu erfassen, zu bewerten, zu übernehmen und das übernommene Archivgut sachgemäß zu verwahren, zu ergänzen, zu sichern, zu erhalten, instand zu setzen, zu erschließen, zu erforschen, für die Nutzung bereitzustellen sowie zu veröffentlichen.“

    Zugleich bestimmt § 6 Abs. 1 dieses Gesetzes zur Nutzung von staatlichen und kommunalen Archiven: 

    „Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes und der hierzu ergangenen Benutzungsordnung das Recht, Archivgut auf Antrag zu nutzen, soweit aufgrund anderer Rechtsvorschriften nichts Anderes bestimmt wird.“ 

    Dies bedeutet: Das Stadtarchiv Dülmen ist eine öffentliche Einrichtung, dessen Nutzung allen offensteht. Nach § 7 des genannten Gesetzes ist Archivgut in der Regel 30 Jahre nach Entstehung zugänglich. Ausnahmen sind vor allem personenbezogene Unterlagen, die erst 10 Jahre nach Tod der Person freigegeben werden können. In Ausnahmefällen kann für besondere Forschungsprojekte eine Nutzung vor Ablauf der Schutzfristen gewährt werden. Für Archivgut, das bereits bei seiner Entstehung der Öffentlichkeit zugänglich war, bestehen selbstverständlich keine Sperrfristen.

    Die standesamtlichen Personenstandsregister werden 110 Jahre nach der Geburt, 80 Jahre nach der Eheschließung bzw. 30 Jahre nach dem Tod freigegeben.