Beteiligungsberichte

Die Stadt Dülmen hat einen Teil ihrer vielfältigen Aufgaben selbstständigen Unternehmen sowie eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und Eigengesellschaften übertragen, an denen sie als Gesellschafterin in unterschiedlicher Höhe beteiligt ist.

Mit den Beteiligungsberichten kommt die Stadt Dülmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 52 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) in Verbindung mit § 117 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nach, einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und dem Rat und interessierten Einwohnern zur Kenntnis zu bringen.

Im Sinne einer Transparenz der städtischen Beteiligungen bietet der Bericht –
entsprechend der Regelungen des § 52 GemHVO NRW - eine Übersicht über
alle Beteiligungen mit den entsprechenden Beteiligungshöhen in Prozent und informiert über die

  • Ziele der Beteiligung,
  • Erfüllung des öffentlichen Zwecks,
  • Beteiligungsverhältnisse,
  • Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Abschlussstichtage,
  • Leistungen der Beteiligungen, bei wesentlichen Beteiligungen mit Hilfe von Kennzahlen,
  • wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Stadt
  • Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen und dem
  • Personalbestand jeder Beteiligung.

Sie können den Bericht hier im PDF-Format abrufen: