Beschlüsse zu Bauleitplänen bekanntgemacht

Übersichtsplan zum Windvorranggebiet

Übersichtsplan zum Windvorranggebiet

Gewerbegebiet Rorup

Gewerbegebiet Rorup

Nahversorgung Hausdülmen

Nahversorgung Hausdülmen

Stockenkamp - Pastor-Rück-Straße

Stockenkamp - Pastor-Rück-Straße

Im Amtsblatt des Kreises Coesfeld vom 16. März 2026 hat die Stadt Dülmen folgende Beschlüsse über die Aufstellung von Bauleitplänen öffentlich bekanntgemacht:

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 06/3 „Windkraftvorranggebiet COE 07“
Das Plangebiet dieses Bebauungsplans, der seit 2006 rechtskräftig ist, befindet sich in der Bauerschaft Welte zwischen der B 474, der Stadtgrenze zu Coesfeld und der K 44. Der Bebauungsplan trifft im Wesentlichen Festsetzungen zu Standorten und der Beschaffenheit von Windrädern. Da diese Festsetzungen nicht mehr zeitgemäß sind und inzwischen der aktuelle Regionalplan die Entwicklung von Standorten für Windräder steuert, soll der Bebauungsplan aufgehoben werden.

110. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Gewerbegebiet Rorup – Erweiterung“
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 258 „Gewerbegebiet Rorup – Empter Weg – Erweiterung“
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 00/2 „Gewerbegebiet Rorup – Empter Weg“

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 258 wird das Ziel verfolgt, das Planungsrecht für die Er-weiterung des Gewerbegebietes am Empter Weg in Rorup zu schaffen, das sich östlich an das bestehende Gewerbegebiet anschließt. Mit der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 00/2 sollen die bisherigen Festsetzungen zur Zulässigkeit der Betriebe und Anlagen unter Berücksichtigung aktueller immissionsschutzrechtlicher Anforderungen überprüft und ggf. aktualisiert und eine einheitliche planungsrechtliche Steuerung sowohl für das bestehende Gewerbegebiet als auch für den Erweiterungsbereich erreicht werden.

109. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Nahversorgung Hausdülmen“
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 259 „Nahversorgung Hausdülmen“

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, nordwestlich der Halterner Straße (L551) und nordöstlich des Nordwegs das Planungsrecht für einen kleinflächigen Lebensmittelmarkt zu schaffen. Die Planung dient der Wiederherstellung eines Nahversorgungsangebots im Dülmener Stadtteil Hausdülmen.

111. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Stockenkamp“
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 257 „Pastor-Rück-Straße – Erweiterung“ 

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, das Planungsrecht für ein neues Wohngebiet in Rorup zu schaffen, das sich an das bestehende Wohngebiet im Bereich Pastor-Rück-Straße/Stockenkamp anschließt. Vom Fleisenbach, der sich östlich des Plangebiets befindet, wird die spätere Wohnbebauung einen ausreichenden Abstand einhalten.
 

 

Übersichtsplan zum Windvorranggebiet

Übersichtsplan zum Windvorranggebiet

Gewerbegebiet Rorup

Gewerbegebiet Rorup

Nahversorgung Hausdülmen

Nahversorgung Hausdülmen

Stockenkamp - Pastor-Rück-Straße

Stockenkamp - Pastor-Rück-Straße

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