Einzelhandel, Gastronomie oder zusätzlicher Wohnraum: Zu der Frage, wie Gebäude in der Innenstadt in Zukunft genutzt werden dürfen, erarbeitet die Stadt Dülmen aktuell neue Pläne. Im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden diese am Montag, 23. März, vorgestellt und diskutiert.
Innenstädte in ganz Deutschland stehen durch Entwicklungen wie den Rückgang des Einzelhandels vor besonderen Herausforderungen. Zunehmender Leerstand ist nur eines der daraus resultierenden Probleme. Eine Lösung könnte sein, ehemalige Ladenlokale im Erdgeschoss als Wohnraum zu nutzen. Allerdings führt dies auch zu neuen Konflikten: Einzelhandelsstandorte werden weiter ausgedünnt und die Ansiedlung von Gastronomie erschwert. Deshalb möchte die Stadt zum einen die Hauptgeschäftslagen im Innenstadtkern schützen, zum anderen aber auch Bereiche identifizieren, in denen eine Wohnnutzung im Erdgeschoss denkbar wäre.
Hierfür sind zwei Planverfahren vorgesehen: die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 255 „Innenstadt Dülmen“ und die 107. Änderung des Flächennutzungsplanes „Stadtquartier“. Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst die Innenstadt zwischen dem Nordring im Norden, dem Ostring im Osten, der Lüdinghauser und Borkener Straße im Süden sowie dem Westring. Erweitert wird dieses um das Stadtquartier im Westen, dass zugleich den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung darstellt.
Wer bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht dabei sein konnte: Die Präsentation der Veranstaltung steht jetzt zum Herunterladen und Ansehen bereit. Folie Nr. 9 zeigt, in welchen Innenstadtstraßen das Wohnen im Erdgeschoss ausgeschlossen (grüne Markierungen) und wo es zugelassen werden soll.






