Auf diese Nachricht haben viele gewartet: Die Brücke am Bahnhof Dülmen kann eingehoben werden! Nachdem 2025 Auffälligkeiten an den Schweißnähten und am Korrosionsschutz festgestellt wurden, stellt der Prüfbericht des beauftragten Ingenieurbüros nun fest: Die Tragfähigkeit der Brücke wird dadurch nicht beeinträchtigt. Nach einigen Nacharbeiten, u.a. am Korrosionsschutz, ist der Einhub möglich.
Wie geht’s nun weiter? Die erforderlichen Arbeiten werden jetzt beauftragt. Sie sollen möglichst noch in diesem Sommer beginnen, sodass die Brücke dann im kommenden Jahr eingehoben werden kann. Eine Sperrpause bei der Deutschen Bahn ist bereits beantragt. "Wir sind erleichtert und froh, dass nun endlich Klarheit besteht und es am Bahnhof Dülmen weitergehen kann", sagt Bürgermeister Carsten Hövekamp.
Rückblick: Deshalb konnte die Brücke bislang nicht eingehoben werden
Die Bauteile für die Fußgänger- und Radfahrer-Brücke am Bahnhof wurden in den Jahren 2020/21 von einem Stahlbauunternehmen in dessen Werk gefertigt. Nachdem ein von der Stadt Dülmen beauftragter Fertigungsüberwacher fehlende Unterlagen und Zertifizierungen bemängelt hatte, untersagte die Stadt 2021 den geplanten Transport vom Werk zum Dülmener Bahnhof. Das Unternehmen veranlasst daraufhin den Transport der Teile auf eigenes Risiko und ohne Transportfreigabe.
Die fehlenden Unterlagen wurden zwar teilweise vom Unternehmer nachgeliefert, aber bei weitem nicht vollständig erbracht. Insbesondere wurde die sogenannte Herstellererklärung (Konformitätserklärung) verweigert. Mit dieser Erklärung bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt den geltenden Anforderungen und Richtlinien entspricht und innerhalb der EU verwendet werden kann. Nachdem das Unternehmen diese Nachweise in der Folge weiterhin nicht vorlegte und daraufhin Einhub-Termine abgesagt werden mussten, kündigte die Stadt im November 2021 das Vertragsverhältnis.
Anfang 2022 stellte die von der Stadt Dülmen beauftragte Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt (SLV) Auffälligkeiten an den Schweißnähten sowie beim Korrosionsschutz der Brücke fest. Die Stadt forderte den Hersteller auf, mögliche Fehler zu überprüfen und zu beheben. Dieser Aufforderung kam das Unternehmen jedoch nicht nach.
Als Folge stellte die Stadt im März 2022 beim Landgericht einen Antrag auf ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren zum Zustand der Bahnhofsbrücke. Das Landgericht beauftragte einen unabhängigen Gutachter, der die Brücke und das vorhandene Gutachten untersuchte. Der im November 2023 veröffentlichte Bericht bestätigte zwar die Verdachtspunkte – traf jedoch keine Aussagen zur Verwendbarkeit der Brücke. Daraufhin wurde eine weitergehende Untersuchung vom Landgericht veranlasst. Die Ergebnisse lagen im August 2025 vor: Auch dieses Gutachten bestätigte die Auffälligkeiten, zeigte jedoch die Möglichkeit auf, das Bauwerk noch zu „retten“ und einzuheben – wenn entsprechende Prüfnachweise erbracht und Nachbesserungen durchgeführt würden.
Erneut wurde dem Hersteller der Brücke die Chance eingeräumt, die erforderlichen Nachweise zu erbringen, erforderliche Nachbesserungen durchzuführen und an einer Lösung mitzuwirken. Nach Verstreichen der gesetzten Frist beauftragte die Stadt Dülmen dann ein Ingenieurbüro für Baustatik und Tragwerksplanung. Dieses hat in den vergangenen Monaten den vom gerichtlichen Gutachter aufgezeigten Lösungsweg nachweisen können und ein Konzept für die Nacharbeiten erstellt. Das Fachbüro hat zudem bestätigt: Die Auffälligkeiten beeinträchtigen die Tragfähigkeit der Brücke nicht. Die Brücke kann somit auch ohne die fehlende Erklärung des Herstellers uneingeschränkt verwendet werden.






