Nördlich von Welte liegt das „Windkraftvorranggebiet COE 07“: Die kryptische Bezeichnung entstammt dem gleichlautenden Bebauungsplan. Diesen möchte die Stadt Dülmen jetzt aufheben. Die Stadtverordnetenversammlung hat einen entsprechenden Einleitungsbeschluss im März 2026 gefasst. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 2006 und trifft unter anderem Regelungen zu Standorten und Höhen von Windenergieanlagen. Diese sind jedoch durch neue Bestimmungen mittlerweile überholt.
„Der Windenergie-Ausbau wird heute über die Regionalplanung gesteuert. Das bedeutet konkret: Der Regionalplan legt Bereiche fest, die sich prinzipiell als Standorte für Anlagen eignen“, erklärt Christian Heidemann, stellvertretender Fachbereichsleiter Stadtentwicklung. Jede neue Anlage werde auch nach der Aufhebung des Bebauungsplans weiterhin durch den Kreis genehmigt und in einem solchen Verfahren unter anderem der Arten- und Immissionsschutz überprüft.
Zur geplanten Aufhebung des Bebauungsplans führt die Stadt Dülmen wie in jedem Planverfahren eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch: Diese findet am Dienstag, 5. Mai, um 17 Uhr im großen Veranstaltungssaal im einsA statt. Interessierte sind eingeladen, sich zu beteiligen und Fragen zu stellen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.






