Die 108. Änderung des Flächennutzungsplans und die 1. Änderung des Bebauungsplans „Münsterstraße/Alter Ostdamm“ sind rechtskräftig. Am 5. März hatte die Stadtverodnetenversammlung entsprechende Beschlüsse gefasst. Die Bezirksregierung Münster hat anschließend die Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt. Es liegen somit nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebten weitere Nutzungen innerhalb des Plangebietes vor. Ziel war es, flexiblere Nutzungsoptionen für die Grundstücke zu schaffen.






