Am 03.07.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung den Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 250 „Paul-Gerhardt-Schule“ gefasst. Bereits im März wurde die für die Aufstellung des Bebauungsplanes notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und anschließend von der Bezirksregierung Münster genehmigt.
Am 15.07.2025 sind der Satzungsbeschluss und die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Amtsblatt des Kreises Coesfeld öffentlich bekanntgemacht worden und somit rechtskräftig. Die beiden Bauleitplanverfahren wurden somit abgeschlossen, sodass nun die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Paul-Gerhardt-Schule im Bereich Merfelder Straße/Borkener Straße bestehen.






