Stadt plant Aufhebung des Bebauungsplans "Windkraft"

Der veraltete Bebauungsplan „Windkraftvorranggebiet COE 07“ soll aufgehoben werden: Die Markierung zeigt den Geltungsbereich. (Karte: Stadt Dülmen)

Der veraltete Bebauungsplan „Windkraftvorranggebiet COE 07“ soll aufgehoben werden: Die Markierung zeigt den Geltungsbereich. (Karte: Stadt Dülmen)

Zu einer Bürgerinformation zur geplanten Aufhebung des Bebauungsplans „Windkraftvorranggebiet COE 07“ hat die Stadt Dülmen am Dienstag, 5. Mai ins einsA eingeladen. 

Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 2006 und trifft unter anderem Regelungen zu Standorten und Höhen von Windenergieanlagen. Diese sind jedoch durch neue Bestimmungen mittlerweile überholt. Der Bebauungsplan soll daher auf aufgeboben werden, ein Einleitungsbeschluss für das entsprechende Verfahren hatte die Stadtverordnetenversammlung im März 2026 gefasst. 

„Der Windenergie-Ausbau wird heute über die Regionalplanung gesteuert. Das bedeutet konkret: Der Regionalplan legt Bereiche fest, die sich prinzipiell als Standorte für Anlagen eignen“, erklärt Christian Heidemann, stellvertretender Fachbereichsleiter Stadtentwicklung. Jede neue Anlage werde auch nach der Aufhebung des Bebauungsplans weiterhin durch den Kreis genehmigt und in einem solchen Verfahren unter anderem der Arten- und Immissionsschutz überprüft. 
Bei der Bürgerbeteiligung hatten Interessierte die Gelegenheit, sich über das Verfahren zu informieren und Fragen zu stellen.

Die Präsentation aus der Veranstaltung finden Sie hier.

 

 

Der veraltete Bebauungsplan „Windkraftvorranggebiet COE 07“ soll aufgehoben werden: Die Markierung zeigt den Geltungsbereich. (Karte: Stadt Dülmen)

Der veraltete Bebauungsplan „Windkraftvorranggebiet COE 07“ soll aufgehoben werden: Die Markierung zeigt den Geltungsbereich. (Karte: Stadt Dülmen)

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